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Ökostrom-Finanzierer Prokon verunsichert Anleger

Rolf Wenkel mit dpa, afp, rtr13. Januar 2014

Mehr als 75 000 Kleinanleger müssen um ihre Einlagen beim Ökostrom-Finanzierer Prokon fürchten. Wenn sie nicht stillhalten, droht das Unternehmen mit Insolvenz.

Windkrafträder in Schleswig-Holstein (Foto: DW / Gero Rueter)
Bild: DW/G.Rueter

Die Idee hatte einen fast unwiderstehlichen Charme: Acht Prozent Rendite erzielen durch ein Investment in eine gute Sache, nämlich in Erneuerbare Energien. Gier mit gutem Gewissen sozusagen, ethisch korrekt befriedigt. Gut 75 000 Anleger konnten diesem anscheinend idealen Geschäftsmodell nicht widerstehen und haben dem norddeutschen Kaufmann Carsten Rodbertus über die Jahre rund 1,38 Milliarden Euro anvertraut.

Rodbertus hatte 1995 die Prokon GmbH & Co. KG in Itzehohe gegründet und sich auf die Finanzierung von Windkraftanlagen spezialisiert. "Bodenständiger Ökomissionar gründet Firma und lässt Kleinsparer an wirtschaftlich und ethisch sinnvollen Projekten teilhaben" - so sieht sich der grau bezopfte Mittfünfziger am liebsten. Sechs Prozent Grundverzinsung und eine Rendite von bis zu acht Prozent versprach Rodbertus. Doch nun müssen die Kleinanleger um ihre Einlagen fürchten.

Mit Insolvenz gedroht

Das Unternehmen hat seine Anleger in einem am Wochenende auf seiner Internetseite veröffentlichten Rundschreiben vor einer bis Ende diesen Monats drohenden Insolvenz gewarnt, falls weitere Kunden ihr Kapital abziehen sollten. Aktionärsschützer kritisierten das Vorgehen scharf als Erpressung. Durch Kündigungen von Genussrechten muss das Unternehmen aktuell 150 Millionen Euro zurückzahlen. Dafür fehlen Prokon allerdings offenbar die nötigen Mittel.

In der auf Freitag datierten Unternehmensmitteilung heißt es, "sollte es uns gemeinsam mit Ihnen, unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten."

Forderungen dritter Klasse

Die zahllosen Kleinanleger wären in einem solchen Fall die Dummen. Denn sie haben von der Proton Holding nur Genussrechte erworben, und die sind - anders als bei Aktien oder Unternehmensanleihen - im Falle einer Insolvenz allenfalls Forderungen dritter Klasse. Geht eine Firma pleite und wird abgewickelt, werden Genussscheine erst nach allen anderen Forderungen bedient.

Prokon appellierte an die Anleger, ihr Geld im Unternehmen zu lassen. "Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen, denn es ist nicht unsere wirtschaftliche Lage, die uns unter Druck setzt, sondern der Kapitalentzug durch die Kündigungen unserer Anleger", heißt es in dem Schreiben weiter. Prokon-Kunden sollten auf die Kündigung ihrer Genussrechte verzichten und die sogar nach Möglichkeit noch erhöhen.

Warnungen gab es genug

Prokon macht für die Probleme unter anderem negative Medienberichte verantwortlich. Woran das Unternehmen selbst nicht ganz unschuldig ist. Das Anlegermagazin "Capital" hatte 2012 aufgedeckt, dass ein Teil der Prokon-Gewinne in der Vergangenheit aus internen Bilanztricks resultierte. Im September 2012 hatte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Den Verbrauchern wurde vorgetäuscht, Genussrechte seien ebenso sicher wie ein Sparbuch, heißt es.

Seit mehr als drei Jahren führt die Stiftung Warentest Prokon schon auf ihrer schwarzen Liste unseriöser Geldanlagen. Auf seiner Webseite wirft das Unternehmen zwar mit Zahlen nur so um sich, doch keine einzige wurde bislang von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert.

Bei dem Wirbel um Prokon kann auch als Lehrbeispiel dafür dienen, wie unkritisch gerade viele Kleinanleger mit Produkten des grauen Kapitalmarkts umgehen. "Der eigentliche Skandal ist, dass die Politik den grauen Markt noch immer nicht gebändigt hat", sagte Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) dem "Handelsblatt". Denn der unterliegt nicht der Finanzaufsicht Bafin. "Prokon betreibt keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte und untersteht daher nicht der Aufsicht", sagte eine Bafin-Sprecherin.

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