Ölkonzern Shell gewinnt Klimaverfahren gegen Umweltschützer
12. November 2024Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell hat im Berufungsverfahren um ein wegweisendes Klimaschutzurteil einen klaren Sieg errungen. Ein Zivilgericht in Den Haag entschied, dass Shell seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren muss. Es wies damit eine Klage der Umweltorganisation "Milieudefensie" ab.
Richterin Carla Joustra erklärte zur Begründung, Shell tue bereits, was von dem Unternehmen erwartet werde. Der Konzern müsse zwar einen "angemessenen Beitrag" zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens leisten - die bestehende Klimagesetzgebung sehe jedoch keine spezifische Quote für einzelne Unternehmen vor. Das Berufungsgericht müsse daher das erstinstanzliche Urteil kippen.
"Historischer" Sieg 2021
In erster Instanz hatte "Milieudefensie" vor drei Jahren noch gesiegt. Shell solle seine CO2-Emission bis 2030 um mindestens 45 Prozent verglichen mit 2019 reduzieren, hieß es damals. Erstmals war ein Unternehmen auch für die indirekten Emissionen, nämlich den Ausstoß seiner Zulieferer und Kunden, verantwortlich gemacht worden. Die Klage wurde in den Niederlanden eingereicht, da Shell zu dem Zeitpunkt auch einen Sitz in Den Haag hatte.
Das Verfahren hatte 2021 weltweit Aufmerksamkeit erregt. Ein weiterer Richterspruch gegen Shell hätte Folgen auch für andere Unternehmen haben können.
Shell-Chef Wael Sawan reagierte erfreut auf das Berufungsurteil. Es sei die richtige Entscheidung für die globale Energiewende, die Niederlande und den Konzern, erklärte er.
"Milieudefensie" - die niederländische Gruppe von "Friends of the Earth" - reagierte hingegen enttäuscht: "Dieses Urteil schmerzt", sagte der Vorsitzende Donald Pols. Seine Organisation werde ihren Kampf gegen große Umweltverschmutzer wie Shell aber fortsetzen. "Milieudefensie" hatte zusammen mit sechs weiteren Umweltgruppen geklagt. Es ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren in die Revision bei der höchsten Instanz geht.
Das Urteil ist kein Freibrief
Pols sieht jedoch auch positive Elemente in dem Urteil: "Wir sehen auch, dass dieses Verfahren dafür gesorgt hat, dass große Verschmutzer nicht unantastbar sind."
Die Richter hatten nämlich auch den Umweltschützern in wesentlichen Punkten recht gegeben. Erstens stellten sie fest: Der Schutz vor den schädlichen Folgen des Klimawandels ist ein Menschenrecht. Und zweitens sehen sie auch Unternehmen wie Shell in der Verantwortung, diese Rechte zu wahren. Die Richter stellten zudem fest, gerade Konzerne wie Shell hätten wesentlich zum Klimawandel beigetragen. Deshalb habe Shell die Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen.
ch/wa (dpa, afp)