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Ölkonzerne unter Verdacht

14. Mai 2013

Die EU-Kommission vermutet bei der Festsetzung des Ölpreises rechtswidrige Kartellabsprachen. Dazu hat sie Razzien bei mehreren Ölfirmen in drei europäischen Staaten veranlasst.

Euro-Scheine in der Tanköffnung eines Autos (Foto: picture alliance/dpa)
Benzinpreise SymbolbildBild: picture-alliance/dpa

Am Dienstag haben mehrere Ölkonzerne in Europa ungebetenen Besuch bekommen: Um Beweise für unerlaubte Preisabsprachen in der Branche zu finden, ließ die EU-Kommission in drei europäischen Staaten Geschäftsräume und Büros von Firmen durchsuchen, die im Geschäft mit Rohöl, Rohölprodukten und Biokraftstoffen tätig sind. Zu den betroffenen Unternehmen gehören Shell, BP und Statoil.

Welche Unternehmen in welchen Ländern unter Verdacht stehen und durchsucht wurden, teilte die EU-Kommission nicht mit. Ihre Ermittler wurden, so viel ist bekannt, in zwei Mitgliedsstaaten der EU sowie einem weiteren Land des Europäischen Wirtschaftsraumes tätig. Zu dieser Gruppe gehören neben den EU-Staaten noch Norwegen, Israel und Liechtenstein. Die in London ansässigen Konzerne Shell und BP bestätigten allerdings, dass gegen sie ermittelt werde. Dabei versicherten die Unternehmen gleichlautend: "Wir kooperieren vollständig mit den Ermittlern."

Tränen an der Tankstelle

01:12

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Gegen das Auf und Ab an den Tankstellen

Die EU-Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Mineralölkonzerne untereinander Preisabsprachen getroffen hätten, um die Festsetzung des Ölpreises zu manipulieren. Der Ölpreis wird von Agenturen festgelegt, die dazu auf Daten angewiesen sind, die sie von den Öl-Unternehmen erhalten. Der von den Agenturen festgelegte Preis ist Grundlage für den Handel mit Ölprodukten und Derivaten.

Selbst geringe Abweichungen des Preises für Rohöl und raffiniertes Öl haben weitreichende Folgen für den Verbraucher. Das macht sich besonders an den Tankstellen bemerkbar, wo der Benzin- und Dieselpreis ständigen Schwankungen unterworfen ist. Die EU-Kommission nannte die Razzien einen "ersten Schritt" bei der Bekämpfung wettbewerbswidrigen Verhaltens.

dk/gri (dpa, rtr)

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