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Politik

Österreichs Kanzler Kurz erwartet eine Anklage

16. Mai 2021

Staatsanwälte ermitteln in Österreich wegen Aussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der stellt sich bereits auf einen Strafantrag ein.

Österreich Kanzler Sebastian Kurz
Sebastian Kurz spricht im Bundeskanzleramt in WienBild: Helmut Fohringer/APA/dpa/picture alliance

Mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwälte und seine Äußerungen im Untersuchungsausschuss sagte Sebastian Kurz der "Kronen Zeitung": "Nachdem hier auf 58 Seiten jedes Wort von mir auf die Waagschale gelegt wird, rechne ich durchaus mit einem Strafantrag, das ist richtig." In Österreich kann die Staatsanwaltschaft eine Anklage in bestimmten Fällen in Form eines sogenannten Strafantrags vor Gericht bringen.

Mit einer Verurteilung rechne er jedoch nicht, sagte der österreichische Bundeskanzler. "Ich habe mit zahlreichen Juristen und mehreren Universitätsprofessoren gesprochen. Der Tenor war überall derselbe: Keiner kann sich vorstellen, dass es hier zu einer Verurteilung kommt." Kurz fügte hinzu: "Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass ich ein reines Gewissen habe. Meine Aussagen im U-Ausschuss sind richtig, und insofern sehe ich dem Ganzen sehr gelassen entgegen."

Auch in einem Interview der Zeitung „Österreich" bekräftigte Kurz seine Darstellung, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. "Was ich definitiv weiß, ist, dass ich mit dem Vorsatz in den U-Ausschuss gegangen bin, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten", sagte Kurz. Einen Rücktritt schloss der konservative Regierungschef erneut aus. Die österreichische Justiz hatte gegen Kurz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er verdächtigt wird, vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss des Parlaments falsch ausgesagt zu haben.

Der Ibiza-Untersuchungsausschuss beleuchtet mutmaßlichen Postenschacher und den etwaigen Einfluss von Parteispenden auf politische Entscheidungen zur Zeit der Regierungskoalition aus ÖVP und rechtsgerichteter FPÖ. Diese war von Dezember 2017 bis Mai 2019 im Amt.

Hat Kurz die Abgeordneten angelogen?

In ihrer Anzeige erklärt die liberale Neos-Partei, der Kanzler und sein Kabinettschef Bernhard Bonelli hätten im Ausschuss bestritten, dass es politische Absprachen bei der Berufung des Kurz-Vertrauten Thomas Schmid zum Chef der Staatsholding ÖBAG gegeben habe. Chatprotokolle würden aber das Gegenteil beweisen. Die ÖBAG verwaltet für die Republik die Staatsbeteiligungen an Unternehmen, wie etwa dem Ölkonzern OMV, der Telekom Austria oder dem Stromkonzern Verbund.

Kurz hat sich inzwischen mehrfach über die Vorgehensweise im Untersuchungsausschuss beschwert. "Das war eine vierstündige Befragung, extrem hitzig, in einer aggressiven Art und Weise geführt, mit Zwischenrufen, Unterstellungen, Suggestivfragen, Schachtelsätzen, Wortklaubereien, die nur ein Ziel hatten, nämlich mich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken", sagte er der "Kronen Zeitung". Er habe aber erstens im U-Ausschuss nicht die Unwahrheit gesagt und zweitens schon gar nicht vorsätzlich. Mit einer Entscheidung der Justiz, ob es zu einer Anklage kommt, wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Spätfolgen der Ibiza-Affäre

Die sogenannte Ibiza-Affäre hatte im Mai 2019 ein politisches Erdbeben in Österreich ausgelöst, zum Bruch der Regierungskoalition zwischen ÖVP und FPÖ sowie zu vorgezogenen Neuwahlen geführt. Hintergrund war ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Enthüllungsvideo, das zeigt, wie der damalige FPÖ-Chef und spätere Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellt.

Kanzler Kurz mit Finanzminister Gernot Blümel (rechts) im Jahr 2020Bild: George Hochmuth/AFP

Seit der Ibiza-Affäre wurden in Österreich gegen mehrere konservative Politiker Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts eingeleitet. Im Februar geriet auch Kurz' Finanzminister Gernot Blümel in Bedrängnis. Wegen des Verdachts der Korruption und Bestechlichkeit wurde das Haus des Ministers durchsucht. In dem Fall geht es um mutmaßliche illegale Zahlungen des Glücksspielunternehmens Novomatic an die ÖVP. Blümel wies die Vorwürfe und Rücktrittsforderungen zurück.

kle/se (dpa, rtr, afp)