1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

17 Schwule stehen in Kairo vor Gericht

2. Oktober 2017

Einige hatten bei einem Popkonzert die Regenbogenflagge geschwenkt. Andere wurden willkürlich in Straßen und Cafés festgenommen. Homosexualität ist in Ägypten zwar nicht strafbar, doch die Justiz ist erfinderisch.

Ägypten Konzert der Band Mashrou Leila
Bei einem Konzert der libanesischen Popgruppe "Mashrou' Leila" in Kairo wird die Regenbogenflagge geschwenktBild: picture-alliance/dpa/B. Schwinghammer

In Ägypten stehen 17 Männer wegen Homosexualität vor Gericht. Ihnen wird unmoralisches Verhalten, Ausschweifungen sowie die Förderung von Homosexualität vorgeworfen. Die Anhörung vor einem Richter in Kairo fand hinter verschlossenen Türen statt. Ein Anklagevertreter sagte in Kairo, die Männer seien in flagranti in einer Wohnung erwischt und festgenommen worden.

Menschenrechtsgruppen widersprechen dieser Darstellung. Vielmehr habe die Polizei die Männer in der vergangenen Woche völlig willkürlich in Straßen und Cafés festgenommen, als Teil einer Anti-Homosexuellen-Kampagne. Sechs der Verdächtigen waren im vergangenen Monat festgenommen worden, nachdem sie bei einem Konzert der libanesischen Popgruppe "Mashrou' Leila" in Kairo die Regenbogenflagge - ein internationales Symbol der Schwulen- und Lesbenbewegung - geschwenkt hatten.

Hamed Sinno von "Mashrou' Leila"Bild: picture-alliance/D.Hadid

"Mashrou' Leila" zählt zu den erfolgreichsten arabischen Bands. Ihr Sänger Hamed Sinno gehört zu den wenigen Prominenten in der arabischen Welt, die offen über ihre Homosexualität sprechen.

Die Repressionen nehmen zu

Bei Menschenrechtlern wächst die Sorge über das zunehmend repressive Vorgehen der Justiz gegen sexuelle Minderheiten. Homosexualität ist in Ägypten zwar nicht gesetzlich verboten, ist aber ein gesellschaftliches Tabu. In der Vergangenheit wurden angebliche Homosexuelle deshalb zum Beispiel wegen Verachtung des Islam oder der Förderung von Ausschweifungen verurteilt und auch eingesperrt.

Erst am Samstag hatte der Oberste Rat für Presseregulierung, ein staatliches Organ, die "Propagierung von Homosexualität" in den Medien verboten. Es handle sich um eine "schändliche Krankheit, die verborgen werden muss", erklärte das Gremium.

rb/cw (afp, dpa)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge anzeigen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen