25. August:<br>Es darf gewählt werden...

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Der Deutsche Bundestag darf mit höchstrichterlichem Segen ein Jahr früher als vorgesehen gewählt werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen zweier Abgeordneter gegen den Auflösungsbeschluss des Bundespräsidenten als unbegründet abgewiesen.
Mit Ausnahme der Kläger äußerten alle Parteien und Verfassungsorgane Erleichterung. Zugleich bildete sich eine breite Mehrheit für die Verankerung eines Selbstauflösungsrechts des Bundestags im Grundgesetz.