28.000 Anträge auf Familiennachzug
17. Juli 2018Ab kommenden Monat dürfen auch subsidiär geschützte Flüchtlinge wieder Angehörige nach Deutschland holen. Allerdings ist die Zahl der Nachziehenden auf 1000 pro Monat begrenzt.
Doch allein in den deutschen Botschaften der syrischen Nachbarländer Türkei, Jordanien, Libanon und im Nordirak sollen bereits 28.000 Anträge auf Familiennachzug vorliegen. Dies berichtet die Zeitung "Rheinische Post" unter Berufung auf Angaben des Auswärtigen Amtes.
Der subsidiäre Schutz gilt für Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung droht.
Für Menschen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus war der Familiennachzug im März 2016 ausgesetzt worden. Nun sollen Ehepartner und Kinder nachziehen dürfen, Minderjährige können Eltern und Geschwister nachholen.
Weniger Familiennachzug bei regulär Geschützten
Dem Bericht der Zeitung zufolge haben Flüchtlinge mit regulärem Schutzstatus im ersten Halbjahr 2018 weniger Angehörige nach Deutschland geholt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sollen in diesem Jahr 18.451 Visa an Familienmitglieder von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen erteilt worden sein. 2017 folgten aus diesen Ländern 31.247 Menschen ihren Angehörigen.
Insgesamt seien im Rahmen des Familiennachzugs im vergangenen Jahr aus den Hauptherkunftsländern 54.307 Menschen nach Deutschland gekommen.
jv/djo (Rheinische Post, kna, epd)