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50+1: DFL lehnt Kinds Antrag ab

18. Juli 2018

Niederlage für Martin Kind: Der Präsident von Hannover 96 darf nicht Mehrheitseigner des Fußball-Bundesligisten werden. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung seien nicht erfüllt.

Deutschland Hannover - Martin Kind Präsident von Hannover 96
Bild: picture-alliance/dpa/P. Steffen

Klubchef Martin Kind darf nicht Mehrheitseignerbeim Fußball-Bundesligisten Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga lehnte einen entsprechenden Antrag auf eine Sonderregelung zur sogenannten 50+1-Regel in Hannover ab. Das teilte die DFL am Mittwoch ab.

"In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist", teilte die Liga mit.

50+1-Regel droht zu fallen

Es wird erwartet, dass Kind gegen die Entscheidung nun vor einem ordentlichen Gericht klagt. Experten rechnen damit, dass die 50+1-Regel in Deutschland dann komplett wegfällt. Sie besagt, dass die Stammvereine immer eine Stimmenmehrheit an ausgegliederten Kapitalgesellschaften im Profi-Fußball halten müssen.

Dietmar Hopp, Gesellschafter der TSG 1899 HoffenheimBild: picture-alliance/dpa/D. Maurer

Ausnahmegenehmigungen gibt es bislang etwa für Dietmar Hopp bei 1899
Hoffenheim. Sie werden erteilt, wenn sich ein Gesellschafter mindestens ununterbrochen 20 Jahre lang finanziell engagiert. Dies hatte auch Kind in Hannover für sich in Anspruch genommen.

Die DFL wertete den Fall bei 96 indes anders und begründete den  negativen Bescheid: "Die Höhe des finanziellen Engagements in jeder
einzelnen Spielzeit während des 20-Jahre-Zeitraums muss mindestens
dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen, den das
Hauptsponsoring des Clubs, das heißt das höchste Einzelsponsoring,
ausmacht." 

Hannover 96 hat die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen. 

al/ck (sid/dpa)

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