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70 Jahre Grundgesetz – DW-Projekt #ItsMyRight

Vera Tellmann
20. Mai 2019

„Das Grundgesetz ist die Verfassung des vereinten Deutschlands geworden“, so Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im DW-Interview. Dass die Diskussion über Grundrechte hochaktuell ist, zeigt die DW-Reihe #ItsMyRight.

Menschenwürde: Dominik Bloh, ehemaliger Obdachloser, Hamburg, Buchautor
Menschenwürde: Dominik Bloh, ehemaliger Obdachloser, Hamburg, BuchautorBild: DW

Im Vorfeld des Jubiläums zum 70. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes sagte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im Interview der DW, die Verfassung „bringt Stabilität und zugleich erlaubt es den Wandel, es ist nicht starr“. Schäuble: „Das Besondere an dem Grundgesetz sind die Voraussetzungen, unter denen es 1949 geschaffen wurde: Deutschland hatte bedingungslos kapituliert. Es war ein zerstörtes Land und kein souveräner Staat.“

Bild: DW/M. Martin

Der Bundestagspräsident bezeichnete das Grundgesetz als „Glücksfall in der deutschen Geschichte. Wir haben unglaubliche Veränderungen in diesen 70 Jahren erlebt. Das Grundgesetz ist die Verfassung des vereinten Deutschlands geworden.“ Sie sei längst „eine richtige Verfassung, kein Provisorium mehr“.

Für die Entwicklung seit 1949 „war das Grundgesetz sowohl Stabilitätsgrundlage als zugleich flexibler Rahmen, in dem die Veränderungen möglich waren“, so der Bundestagspräsident. „Das wird auch für die Zukunft wichtig sein.“

#ItsMyRight – Engagierte Menschen im Porträt

Die Filmbeiträge zu #ItsMyRight, die vorrangig auf Facebook und in den TV-News der DW gezeigt werden, porträtieren Menschen, die sich in Deutschland für den Schutz der Grundrechte engagieren und deren Einhaltung einfordern. Die Reportagen beziehen sich jeweils auf einen Artikel des Grundgesetzes. 

Zum Auftakt läuft ein Beitrag mit Bezug auf Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Der Film erzählt die Geschichte des ehemaligen Obdachlosen Dominik Bloh, der einen Dusch-Bus für Obdachlose auf die Straße bringen will. 

Bild: DW

„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“, bestimmt Artikel 2. Dafür machen sich die ehemalige Lehrerin Antje Scharf und ihre Tochter Marie-Helen stark. Sie finden, dass der Schulbesuch nicht verpflichtend sein darf. Marie-Helen lernt seit zwei Jahren zu Hause und vernetzt sich in Internet-Lerngruppen. 

Bild: DW

Natalie Dedreux setzt sich für Artikel 3 ein, in dem es unter anderem heißt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die junge Frau mit Down-Syndrom arbeitet als Journalistin beim Online-Magazin Ohrenkuss und kämpft für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung. 

Bild: DW

Für Amed Sherwan, der aus dem Nordirak nach Deutschland geflohen ist, ist Artikel 5 wichtig: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift und Bild frei zu äußern.“ Das tut er regelmäßig auf seinem islamkritischen Blog – trotz wiederholter Drohungen. 

Bild: DW

Die Initiative von Rouzbeh Taheri will die großen Berliner Immobilieneigentümer mit über 3.000 Wohnungen enteignen und sammelt dafür Unterschriften zu einem Volksbegehren. Dabei beruft sich Taheri auf Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet.“   

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