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Gesellschaft

Keine Strafe mehr für "Majestätsbeleidigung"

25. Januar 2017

Mancher sprach schon vom "Böhmermann-Paragrafen". Bundesjustizminister Maas meinte, auf diesem Gebiet sei das Strafrecht veraltet und überflüssig. Das Kabinett zog Konsequenzen.

Erdogan auf goldenem Thron
Bild: picture-alliance/AP Photo/H. Dridi

Ein "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (Artikelfoto) des TV-Satirikers Jan Böhmermann hatte den Stein ins Rollen gebracht. Der Staatschef fühlte sich beleidigt und reichte Klage ein. Basis dafür ist in Deutschland der umstrittene Paragraf 103, der jetzt abgeschafft werden soll.  

Die Bestimmungen zur "Majestätsbeleidigung" werden zum 1. Januar nächsten Jahres aus dem Strafrecht gestrichen, so beschloss jetzt das Bundeskabinett in Berlin. Damit soll die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nicht mehr strenger bestraft werden als andere Beleidigungen. "Der Gedanke einer 'Majestätsbeleidigung' stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht. Die Regelung ist veraltet und überflüssig", erklärte der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas. Das Parlament muss der Abschaffung noch zustimmen.

Merkel ließ Ermittlungen zu

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ermittlungen gegen Böhmermann damals zugelassen - und sich zugleich für eine Aufhebung des Paragrafen 103 im Jahr 2018 stark gemacht. Die Opposition drängte vergeblich auf eine sofortige Streichung. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Ermittlungen gegen Böhmermann Anfang Oktober eingestellt.

Maas hob hervor, dass die Beleidigung von Staatsoberhäuptern strafbar bleibe - "aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch". Der Unterschied liegt vor allem im Strafmaß: Für "Majestätsbeleidigung" kann es bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben, bei übrigen Beleidigungen droht nur bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.

SC/cr (afp, dpa)

 

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