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Politik

Duldung oft wegen fehlender Papiere

27. April 2019

Wenn Behörden einem abgelehnten Asylbewerber eine Duldung erteilen, liegt das häufig an fehlenden Dokumenten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor.

Deutschland Ausweis für Asylbewerber
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Ende Februar waren in Deutschland rund 240.000 Menschen ausreisepflichtig. 184.013 dieser abgelehnten Asylbewerber verfügten aber über eine Duldung. Das heißt, die Behörden sehen bei ihnen Gründe, die einer kurzfristigen Abschiebung entgegenstehen. Nach Angaben der Bundesregierung lebten zum Stichtag 28. Februar 2019 mehr als 76.000 Ausländer in Deutschland, die wegen fehlender Reisedokumente eine Duldung erhalten hatten.

Duldungen auch aus anderen Gründen

Bei knapp 74.000 Geduldeten wurden im Ausländerzentralregister "sonstige Gründe" angeführt. Dem Vernehmen nach spielen teilweise auch in diesen Fällen fehlende Papiere und ungeklärte Identitäten eine Rolle. Rund 11.300 Ausländer durften wegen familiärer Bindungen zu einem Duldungsinhaber erst einmal in Deutschland bleiben. Zur Betreuung kranker Angehöriger, zur Beendigung einer Ausbildung oder aus anderen "dringenden humanitären oder persönlichen Gründen" wurde in rund 12.000 Fällen von einer Abschiebung abgesehen. In 451 Fällen ordneten die Behörden die Abschiebung nicht an, weil der Ausländer für ein Strafverfahren in Deutschland bleiben sollte.

3681 Duldungen wurden aus medizinischen Gründen ausgesprochen. Laut Ausländerzentralregister lebten Ende Februar rund 15.000 Afghanen, 13.538 Iraker und fast 11.000 Serben mit einer Duldung in Deutschland. Knapp 4600 Geduldete durften aufgrund eines Abschiebungsstopps bleiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seit mehreren Wochen die Asylentscheidungen für einen beträchtlichen Teil der Syrer vorerst gestoppt. Das bestätigte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Asylentscheidungen für Syrer vorerst auf Eis

Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass das Bundesamt künftig deutlich häufiger Asylsuchende aus Syrien ablehnt, weil laut Bundesamt nicht mehr in allen Regionen des Landes ein bewaffneter Konflikt herrscht. Nach Informationen der Zeitungen geht es vor allem um die Antragsteller aus Syrien, die vom Bundesamt den "subsidiären Schutz" nach Paragraf 4 des Asylgesetzes zugesprochen bekommen. An dieser Stelle hatte das BAMF bereits Mitte März die amtsinternen Leitsätze aktualisiert und somit die Sicherheitslage neu bewertet. Als vorgesetzte Behörde hat das Innenministerium nach eigenen Angaben "noch keine abschließende Entscheidung" über die neuen Leitsätze getroffen. "Diese soll zeitnah erfolgen", sagte ein Sprecher.

Nach Informationen der Funke-Zeitungen strebt das Innenministerium noch in der kommenden Woche eine Abstimmung mit dem Außenministerium über die Einschätzung der Sicherheitslage in Syrien an.

Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig schneller abgeschoben werden könnenBild: picture-alliance/dpa/P.Seeger

Das Bundeskabinett hatte vor Ostern einen Gesetzentwurf für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Er sieht unter anderem eine kurze Haft für Ausreisepflichtige vor, die einmal nicht zu einem Termin zur Identitätsklärung in einer Vertretung ihres Herkunftslandes erschienen sind. Mit dieser Möglichkeit zur Inhaftierung stelle die Bundesregierung die betroffenen Menschen unter Generalverdacht, kritisierte die Grünen-Politikerin Polat. Sie sagte, die sogenannte "Mitwirkungshaft" sei unverhältnismäßig.

as/jj (dpa, kna)

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