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Gesellschaft

Hoffnung für Bivsi

Christoph Ricking
5. Juli 2017

Während des Unterrichts wird eine Schülerin aus ihrer Klasse geholt und gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben. Der Fall sorgt für Empörung. Möglicherweise gibt es nun eine Wende.

Deutschland Duisburg - Schüler , Eltern und Lehrer demonstrieren für die Rückkehr der abgeschobenen Schülerin Bivsi Rana
Bild: Imago/C. Reichwein

Es sind dramatische Szenen, die sich am 29. Mai in der Klasse 9b des Duisburger Steinbart-Gymnasiums abspielen. Kurz vor halb elf betritt ein Lehrer den Klassenraum und fordert die damals 14-jährige Bivsi Rana auf, ihre Sachen zu packen und mit zum Rektor zu kommen. 

Keinem in der Klasse ist zu diesem Zeitpunkt klar, dass Bivsi auf absehbare Zeit nicht mehr in die Klasse zurückkommen wird. Im Lehrerzimmer erfährt die Schülerin, dass sie abgeschoben wird. Noch am selben Nachmittag werden sie und ihre Eltern in ein Flugzeug nach Nepal gesetzt.

"Als wäre ich eine Schwerverbrecherin"

Für Bivsi ein Schock: In einem Interview mit dem WDR sagte sie unter Tränen: "Ich hab mich gefühlt, als wäre ich eine Schwerverbrecherin. Meine Eltern waren auch fix und fertig." Deutschland sei ihre Heimat. "Ich kann fließend deutsch. Nepalesisch kann ich nicht so sprechen. Deshalb wird es hier schwer." 

Auch für Bivsis Mitschüler ist der Fall unfassbar. Niemand wusste von der Abschiebung, nicht einmal der Klassenlehrer. Die Schulklasse ist verstört. Viele Kinder brechen in Tränen aus. "Die Schüler waren kaum ansprechbar", sagte Schülersprecherin Sarah Habibi der Zeitung "Die Welt", die die Klasse am folgenden Tag besuchte. "Es war eine sehr emotionale Situation." In der WAZ kritisierte Schulleiter Ralf Bruchthal die Aktion der Behörden: "Schule muss ein Schutzraum für Kinder sein! Niemand darf hier solch ein emotionales Trümmerfeld anrichten."  

Folgenschwere Falschangabe

Noch vor Bivsis Geburt - im Jahr 1998 - flohen ihre Eltern vor dem Bürgerkrieg in Nepal nach Deutschland. Sie beantragen Asyl, doch der Antrag wird abgelehnt, weil die Familie nicht als politisch verfolgt eingestuft wird. Die Ranas klagen gegen den abgelehnten Asylantrag durch alle Instanzen. Die letzte Klage wird im März 2016 abgewiesen. Auch die Härtefallkommission in NRW entscheidet: Familie Rana wird abgeschoben. 

Eine folgenschwere Falschangabe trägt vermutlich zu dieser Entscheidung bei: Bivsis Vater hatte den Asylantrag vor 20 Jahren unter falschem Namen gestellt - angeblich, um Angehörige zu schützen. Dies hatte der Vater nach Berichten des WDR 2012 bei der Ausländerbehörde richtiggestellt. Das Verfahren wurde 2013 eingestellt. 

Voll integriert - trotzdem abgeschoben 

Fest steht: Die Abschiebung ist juristisch einwandfrei abgelaufen. "Es war alles völlig rechtens", sagte Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) zu aufgebrachten Mitschülern Bivsis vor dem Rathaus, "aber das Ergebnis fühlt sich nicht richtig an". Familie Rana ist voll integriert, der Vater arbeitet seit 2001 als Koch, zahlt seine Steuern und Sozialabgaben. Bivsis Bruder macht eine Ausbildung bei Münster mit eigenem Visum, er lebt weiterhin in Deutschland. Und Bivsi selbst wurde in Deutschland geboren, wuchs hier auf und besuchte das Gymnasium. Der Anwalt der Familie Rana, Jörg Gorenflo, kritisiert im Gespräch mit der DW die Duisburger Ausländerbehörde: "Jede Behörde hat einen Ermessensspielraum. Selbst bei gewonnenem Verfahren hätte sie sagen können: Wir haben zwar juristisch recht, aber wir lassen Gnade vor Recht ergehen."

Schüler, Eltern und Lehrer des Duisburger Steinbart-Gymnasiums demonstrierten für eine Rückkehr von Bivsi Rana.Bild: Imago/C. Reichwein

Welle der Solidarität

Doch nun ist die Abschiebung vollzogen, für Bivsi und ihre Familie gilt eine Einreisesperre. Ihre Mitschüler ließen sich davon nicht abschrecken. Sie demonstrierten für ihre Rückkehr. Eine Welle der Solidarität schwappte durch Duisburg. Über 46.000 Menschen unterzeichneten bislang eine entsprechende Online-Petition. 

Auch die Schulpflegschaft und Schülervertretung des Steinbart-Gymnasiums reichten eine Petition beim nordrhein-westfälischen Landtag ein. Und die gibt nun Grund zur Hoffnung: Der Petitionsausschuss sprach sich am Dienstag einstimmig für eine Rückkehr der Familie Rana nach Deutschland aus. Humanitäre Gründe sprächen dafür. Nach Ansicht des Ausschusses ist es wünschenswert, dass Bivsi nach den Sommerferien wieder in ihrer alten Schule am Unterricht teilnehmen kann.

Anwalt optimistisch

Die Entscheidung des Petitionsausschusses ist jedoch keine Anordnung, sondern eine Empfehlung. Der können die Behörden Folge leisten, müssen es aber nicht. Die Stadt Duisburg spricht von hohen Hürden vor einer Wiedereinreise. Sie verweist auch auf die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Eine Grundlage für eine Rückkehr der Familie könne nur Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes bieten, der zufolge einem Ausländer unter anderem aus "dringenden humanitären Gründen" eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Darüber müsse aber das Bundesinnenministerium entscheiden. Auf den entsprechenden Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes hatte der Petitionsausschuss sich bei seiner Empfehlung bezogen.

Neben der Stadt Duisburg ist auch die Deutsche Botschaft in Nepal gefragt. Sie muss Bivsi und ihrer Familie ein Visum erteilen. Anwalt Gorenflo ist optimistisch, dass die mittlerweile 15-Jährige und ihre Familie bald wieder in Duisburg sind. "Ich halte die Wahrscheinlichkeit für eine Rückkehr für recht groß", sagt er im Gespräch mit der DW. "Wir werden jetzt den Antrag bei der Deutschen Botschaft stellen." 

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