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Weidel spricht nach AfD-Gerichtsentscheid von "großem Sieg"

26. Februar 2026

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, Parteichefin Weidel jubelt dennoch.

 Alice Weidel vor Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion
AfD-Parteichefin Alice Weidel freut sich über das Urteil der Kölner Richter, auch wenn das Hauptsacheverfahren noch anstehtBild: Bernd von Jutrczenka/dpa/picture alliance

Die AfD-Spitze hat erleichtert auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz reagiert. "Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor", schrieb Parteichefin Alice Weidel auf der Plattform X. "Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!" 

Noch steht das Hauptsacheverfahren an

Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor eine Entscheidung in einem bereits seit vergangenem Mai laufenden Rechtsstreit bekanntgegeben. Die AfD hatte einen Eilantrag und eine Klage dagegen eingereicht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte. In der Eilsache entschied das Gericht, das BfV dürfe die AfD vorerst nicht so einstufen und behandeln und müsse den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuftBild: Omer Messinger/Getty Images

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, ​dass zwar weiterhin ein "starker Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen bestehe. Es fehle jedoch nach ​gegenwärtigem Erkenntnisstand die hinreichende Gewissheit, dass die Partei ​in ihrer ‌Gesamtheit von diesen Bestrebungen geprägt sei. Das BfV hatte die AfD im Mai 2025 vom "Verdachtsfall" zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft. Dagegen ‌hatte die Partei geklagt.

Die Kölner Richter sahen in Teilen ‌des ​AfD-Wahlprogramms 2025 zwar klare Verstöße gegen die Verfassung. Forderungen wie ein Verbot von Minaretten und Muezzinrufen oder ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst seien mit ​der Religionsfreiheit und der Menschenwürdegarantie unvereinbar. Diese einzelnen Punkte reichten jedoch nicht aus, um der Gesamtpartei eine verfassungsfeindliche Grundtendenz zu attestieren.

haz/ie (dpa, afp, rtr)

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