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AfD: Auch Brandenburgs Landesverband ist rechtsextrem

7. Mai 2025

Die AfD in Brandenburg ist als vierter Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Der Umgang mit dieser Entscheidung hat auch personelle Konsequenzen.

Menschen mit Deutschlandfahnen vor einer AfD-Bühne
In Brandenburg wurde die AfD bei den Landtagswahlen 2024 zweitstärkste Kraft (Wahlkundgebung in Oranienburg Juni 2024)Bild: Daniel Lakomski/IMAGO

Nach Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gilt nun die Alternative für Deutschland (AfD) auch in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch. Das teilte Innenministerin Katrin Lange (SPD) nach Angaben eines Sprechers ihres Ministeriums am Mittwoch in einem Ausschuss des Landtags in Potsdam mit. Die Einstufung sei schon am 14. April erfolgt, die Ministerin sei aber erst am 5. Mai informiert worden. Dies war demnach auch der Grund für die am Dienstag bekanntgegebene Entlassung von Verfassungsschutzchef Jörg Müller. Es gehe nicht um die "inhaltliche Entscheidung" der Behörde. Die Einstufung bleibe bestehen, so der Ministeriumssprecher.

Mit der Entscheidung des Brandenburger Verfassungsschutzes wird in vier Bundesländern und auf Bundesebene die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Entscheidung mit Blick auf die Bundespartei gab der Bundesverfassungsschutz erst am Freitag nach einer mehrjährigen Prüfung bekannt und entfachte damit eine neue Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren.

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Die Partei weist die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden zurück und ging dagegen in der Vergangenheit vergeblich vor Gerichten vor. Auch im Fall der Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz reichte sie bereits eine Klage ein.

Die Brandenburger AfD kritisierte die Einstufung als "politische Willkür" und wies den Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen am Mittwoch zurück. "Die AfD Brandenburg fordert vollständige Transparenz und die Offenlegung aller angeblichen Belege, die zur Einstufung geführt haben", teilte deren Landeschef René Springer mit. Die AfD lasse sich "nicht einschüchtern".

Ein auf ethnische Abstammung beruhendes "Volksverständnis"

Nähere Informationen zu den Gründen für die Einstufung der Brandenburger AfD veröffentlichte die Landesregierung am Mittwoch zunächst nicht. In früheren vergleichbaren Fällen hatte laut Verfassungsschutzämtern unter anderem ein auf ethnische Abstammung beruhendes "Volksverständnis" eine zentrale Rolle gespielt. Dieses weise bestimmten Bevölkerungsgruppen, vor allem Migranten, nur einen "rechtlich abgewerteten Status" zu, erklärte der Bundesverfassungsschutz zu seiner Einstufung des Bundesverbands. Das verstoße gegen das Grundgesetz.

Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsgeheimdienst. Er ist unter anderem auch für die Beobachtung demokratie- und verfassungsfeindlicher Gruppierungen zuständig. Im Fall entsprechender Hinweise kann er diese zunächst als Verdachtsfälle einstufen und entsprechende Belege sammeln. Reichen diese nach seiner Einschätzung aus, kann er Bestrebungen als gesichert extremistisch einstufen und dies auch öffentlich bekanntgeben.

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fab/pgr (afp, epd)