Verfassungsschutz setzt neue AfD-Einstufung aus
8. Mai 2025
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird die "Alternative für Deutschland" (AfD) bis zum Abschluss eines von der Partei angestrengten Gerichtsverfahrens nur als "rechtsextremen Verdachtsfall" und nicht als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" behandeln. Das geht aus einer sogenannten Stillhaltezusage hervor, die der deutsche Inlandsgeheimdienst in einem von der AfD angestrengten Eilverfahren abgegeben hat.
Das zuständige Verwaltungsgericht Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens des BfV. Ohne die Stillhaltezusage hätte das Gericht auch anordnen können, dass der Geheimdienst die Einstufung vorerst ruhen lässt.
Die Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes bedeutet nicht, dass er seine interne Einschätzung über die AfD revidiert hat. Es ist zudem nicht das erste Mal, dass das BfV eine solche Zusage macht. Es hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als "Verdachtsfall" geklagt hatte.
AfD gibt sich siegessicher
Die AfD-Führung begrüßte die jüngste Entwicklung. Parteichefin Alice Weidel bezeichnete den Schritt als einen ersten Erfolg für die AfD und die Demokratie. "Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden."
Die mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung inzwischen aus dem Amt geschiedene Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte die neue AfD-Einstufung am vergangenen Freitag bekanntgegeben. Sie habe keinen Einfluss auf den Inhalt und die Entscheidung des Bundesamtes genommen, versicherte die Sozialdemokratin.
Begründet hatte der Verfassungsschutz seine Bewertung vor allem mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, der in der Partei vorherrsche. Ein entsprechendes Gutachten, das nach Angaben des BfV mehr als 1000 Seiten umfasst, wurde nicht veröffentlicht. Die AfD betrachtet das Bundesamt, das dem Innenministerium untersteht, als "politisch instrumentalisierte Behörde".
wa/pgr (dpa, afp, rtr, epd)