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Politik

Wieder ein AfD-Kandidat durchgefallen

18. Januar 2018

Im Oktober hatte man den AfD-Bewerber für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten abgewiesen. Nun scheitert der Rechtspopulist Reusch bei der Abstimmung über das Bundestagsgremium, das die Geheimdienste kontrolliert.

Roman Reusch, AfD
Bild: picture-alliance/dpa/B.v. Jutrczenka

Wieder eine Schlappe für die Alternative für Deutschland (AfD) im Bundestag: Roman Reusch (Artikelfoto), ihr Kandidat für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), fiel durch. Reusch habe bei der Wahl der Mitglieder des Bundestagsgremiums, das die Geheimdienste kontrolliert, nicht die erforderliche Stimmenzahl erhalten, teilte Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann mit.

Der Berliner Oberstaatsanwalt bekam 210 Stimmen, benötigt hätte er 355. Er war bekannt geworden durch seine Forderung nach härteren Strafen für kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund, als er noch die Intensivtäter-Abteilung in Berlin leitete. Wiederholt hatte er verlangt, in Deutschland verurteilte Ausländer ihre Strafe im Ausland absitzen zu lassen.

Zudem gibt es generelle Bedenken gegen AfD-Vertreter im Geheimdienst-Kontrollgremium. Mitgliedern der Partei werden immer wieder Kontakte zu Rechtsextremen und Neofaschisten vorgeworfen, die zum Beispiel vom Verfassungsschutz beobachtet werden.     

Ebenfalls gescheitert: AfD-Politiker GlaserBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Zweite Lektion für Parlamentsneulinge

Mit der Absage an Reusch sei "das Gremium unvollständig und es wird zu gegebener Zeit ein weiterer Wahlgang anberaumt werden müssen", verkündete Oppermann. Für die Rechtspopulisten bedeutet das Votum gegen Reusch bereits die zweite Niederlage bei der Besetzung parlamentarischer Posten. Auch ihr Kandidat für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, war bei der Wahl im Oktober an der erforderlichen Mehrheit gescheitert.

Die Kandidaten der übrigen Fraktionen für das PKGr wurden mit der erforderlichen Mehrheit gewählt. Das sind Armin Schuster und Patrick Sensburg für die CDU, der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sowie Burkhard Lischka und Uli Grötsch für die SPD. Die FDP entsendet Fraktionsvize Stephan Thomae, die Linke das langjährige PKGr-Mitglied André Hahn. Die Grünen sind durch ihren Fraktionsvize Konstantin von Notz vertreten.

Begrenzter Einfluss  

Das PKGr ist für die Nachrichtendienste des Bundes zuständig. Es überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). 

Die Einflussmöglichkeiten des Gremiums sind begrenzt. Denn die Bundestagsabgeordneten, die ihm angehören, sind zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Außerdem kann die Bundesregierung dem Kontrollgremium im Zweifelsfall bestimmte Informationen vorenthalten - etwa "aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten", wie es im Gesetz heißt.

Seit der vergangenen Legislaturperiode unterstützt ein Bevollmächtigter die Arbeit des PKGr. 

SC/sti (afp, dpa)
 

 

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