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Politik

Kalbitz bleibt aus AfD ausgeschlossen

25. Juli 2020

Rechtsaußen-Politiker Andreas Kalbitz bleibt aus der AfD ausgeschlossen. Der Chef der AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag scheiterte mit der Anfechtung seines Rauswurfs vor dem Bundesschiedsgericht der Partei.

Andreas Kalbitz während der mündlichen Verhandlung des AfD-Bundesschiedsgerichts in Stuttgart
Bild: picture-alliance/dpa/S. Gollnow

Das Bundesschiedsgericht habe die vom Bundesvorstand beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft von Kalbitz im Hauptsacheverfahren bestätigt, teilte die AfD mit. Wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu hatte der Bundesvorstand im Mai den damaligen Landeschef in Brandenburg mit knapper Mehrheit aus der Partei ausgeschlossen. Nach einer Gerichtsentscheidung war der 47-Jährige aber wieder in die Partei zurückgekehrt und nach einer Satzungsänderung erneut zum Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion gewählt worden.

Kalbitz: Urteil war erwartbar

"Das Urteil war erwartbar, wenn man die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht kennt. Es überrascht nicht wirklich", sagte Kalbitz. Er hatte vorher bereits angekündigt sich auch zivilrechtlich gegen einen Ausschluss zur Wehr setzen zu wollen. "Inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig."

Der AfD-Fraktionschef im Brandenburger Landtag hält seinen Parteiausschluss für "unrechtmäßig"Bild: picture-alliance/dpa/S. Gollnow

Kalbitz war neben dem Thüringer Landeschef Björn Höcke prominentester Vertreter des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften "Flügels" in der AfD, der sich inzwischen selbst aufgelöst haben soll. Den Parteiausschluss soll vor allem AfD-Parteichef Jörg Meuthen betrieben haben. Als Grund für den Rauswurf nannte der Bundesvorstand, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.

"Die Annullierung ist rechtsgültig"

Das Berliner Landgericht hatte später in einem Eilverfahren die Annullierung der Parteimitgliedschaft für unzulässig erklärt. Es begründete dies damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei und nicht der Bundesvorstand zuständig sei. Das Gericht hatte Kalbitz seine Mitgliedsrechte bis zu einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes zurückgegeben.

"Diese Entscheidung ist mit dem heutigen Tag erfolgt. Die Annullierung ist rechtsgültig", teilte die Partei mit. Der Rauswurf von Kalbitz ist in der AfD umstritten. Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Alexander Gauland kritisierte ihn als falsch und sehr gefährlich für die Partei. Auch Co-Parteichef Tino Chrupalla lehnte den Ausschluss ab. Meuthen hatte sich wiederholt zuversichtlich gezeigt, dass der Fall Kalbitz die Partei nicht spalten werde.

ww/nob (afp, dpa, rtr, epd)

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