AfD: Umstrittene Millionen-Finanzierung aus der Staatskasse
14. Januar 2026
Wenn die AfD über deutsche Zustände redet, dann beschreibt sie sich selbst häufig als Opfer: Opfer der Sicherheitsbehörden, die sie als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten, Opfer der anderen Parteien, die sie stigmatisieren würden. Opfer der Gerichte, wenn AfD-Politiker wegen begangener Straftaten rechtskräftig verurteilt werden.
Ein Blick auf die Finanzierung der Partei zeichnet ein anderes Bild, denn die AfD profitiert in erheblichem Umfang von der staatlichen Parteienfinanzierung. Allein von 2025 bis Anfang 2029, also in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestags, bekommt die AfD für ihre Partei- und Parlamentsarbeit insgesamt rund eine halbe Milliarde Euro an staatlichen Geldern.
Das Geld sprudelt aus vielen Töpfen, denn der deutsche Staat fördert Parteien als maßgebliche Säule in der parlamentarischen Demokratie. Für jede Stimme, die Parteien bei Wahlen bekommen, erhalten sie knapp einen Euro vom Staat. Und für jeden Euro, den Bürgerinnen und Bürger spenden oder den Mandatsträgern ihrer eigenen Partei zahlen, legt der Staat 45 Cent drauf. Die Alternative für Deutschland bekam dadurch im Jahr 2025 insgesamt 12,78 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Zum Vergleich: Die regierenden Christdemokraten erhielten 54 Millionen Euro vom Staat.
Das ganz große Geld fließt allerdings in die Parlamentsarbeit. Der Staat will seine gewählten Volksvertreter in die Lage versetzen, ihren demokratischen Aufgaben nachzukommen. Jeder Bundestagsabgeordnete bekommt neben der finanziellen Entschädigung für die Arbeit, die sogenannten Diäten, eine monatliche Aufwandspauschale, außerdem Geld für Mitarbeiter und Geld für Büroausstattung. Insgesamt summiert sich das nach Angaben des Bundestags auf knapp 540.000 Euro pro Abgeordnetem pro Jahr.
AfD-Bundestagsabgeordnete: 82 Millionen Euro pro Jahr
Nach dem jüngsten Wahlerfolg bei der Bundestagswahl 2025 konnte die AfD mit Rekordstärke in den Bundestag einziehen: Ihre Fraktion zählt 152 Abgeordnete. Das heißt: Allein für ihre Arbeit im Bundestag bekommen alle AfD-Parlamentarier zusammen jedes Jahr rund 82 Millionen Euro vom Staat.
Dazu kommen noch Millionenzahlungen für die Arbeit der AfD-Abgeordneten in Landesparlamenten: Die Partei ist mittlerweile in fast allen Bundesländern vertreten und stellt dort weit über 200 Abgeordnete.
Die staatlichen Zuwendungen berechnen sich für alle Parteien und alle Abgeordneten gleich. Allerdings sind sie im Fall der AfD besonders umstritten. Denn die Partei wird von zahlreichen Verfassungsschutzbehörden als "rechtsextremer Verdachtsfall" beobachtet und in drei Bundesländern sogar als "gesichert rechtsextrem" geführt.
AfD-Abgeordnete in den Parlamenten beschäftigen - auf Staatskosten - zahlreiche Rechtsextremisten, die zum Teil eine neo-nazistische Vergangenheit haben. Viele rechtsextreme Publizisten können mittlerweile über die AfD-Abgeordnetenbüros ihren Lebensunterhalt sichern. Maßgebliche deutsche Gerichte sehen genügend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei. So zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Münster oder das Verwaltungsgericht München. Unterstützt der Staat also seine eigenen Feinde?
"Die Ideologie der AfD ist demokratiegefährdend", sagt Steffen Kailitz im Gespräch mit der DW. Er ist Wissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden. Was aber macht die Partei demokratiegefährdend? "Es ist vor allem das ethnisch fundierte Menschenbild, das alle, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber eben aus Sicht der AfD nicht diesem ethnisch deutschen Bild entsprechen, mindestens implizit zu Bürgern zweiter Klasse stempelt."
Die AfD kämpft gegen die moderne Einwanderungsgesellschaft. Sie fordert die millionenfache Abschiebung von Menschen aus Deutschland. Und spricht Einwanderern immer wieder ab, Deutsche zu sein, auch wenn sie einen deutschen Pass haben. Der Partei gelingt es mit ihren radikalen Forderungen und Kampagnen Millionen Menschen anzusprechen - das zeigen ihre Wahlerfolge.
Hier kommt das Thema Geld wieder ins Spiel. "Ohne Geld kann kein Wahlkampf finanziert werden", sagt der Politikwissenschaftler Steffen Kailitz. "Insofern ist es natürlich essentiell für eine Partei." Vor allem in den sozialen Medien hat die Partei eine bemerkenswerte Schlagkraft aufgebaut. Ohne Geld wäre ihr das kaum möglich gewesen.
"Ich habe zur Anfangszeit der AfD von mehreren AfD-Institutionen Anfragen bekommen, mich als Berater an Bord zu holen. Die Gelder, die da geboten wurden, waren extrem hoch", erzählt Martin Fuchs der DW. Er ist Politikberater und Social-Media-Experte aus Hamburg. "Man hat versucht, mich mit sehr viel Geld auf die Seite der AfD zu ziehen. Das heißt, Geld ist schon sehr förderlich, um erstmal gute Mitarbeiter zu bekommen."
AfD: Geld für Kommunikation statt für Fachpolitik?
Fuchs beobachtet die digitalen Auftritte der AfD seit Jahren. Mit Hilfe ihrer Gelder habe sie relativ schnell erfolgreiche Kommunikationsstrukturen aufbauen können, sagt er. "Seit dem ersten Einzug in den Bundestag hat sich die Partei entschieden, Geld in die Infrastruktur zu investieren und sich in der Bundestagsfraktion den sogenannten 'Newsroom' aufgebaut. Die AfD hat also Geld in Köpfe gesteckt, in Humankapital, was andere Fraktionen in der Form nicht getan haben. Die haben das eher in fachpolitische Referenten investiert."
Die AfD habe eine ganze Agenturlandschaft aufgebaut, beobachtet Fuchs. "Mittlerweile gibt es in Deutschland ein ganzes Netzwerk von Agenturen, die hauptsächlich für die AfD und AfD-nahe Vereinigungen arbeiten. Diese Agenturen würden nicht existieren, wenn es nicht Geld gegeben hätte."
Aus der staatlichen Finanzierung der Partei hat sich ein Paradox entwickelt, findet Politikwissenschaftler Steffen Kailitz, "dass der Staat zugleich Geld im Kampf gegen den Rechtsextremismus ausgibt und eine rechtsextremistische Partei wesentlich mitfinanziert. Insofern kann man natürlich sagen, dass hier aus demokratietheoretischer Sicht durchaus ein Spannungsverhältnis zu sehen ist."
Grundgesetz: Staatliche Gelder nur für Demokraten
Kailitz rät dazu, durch das höchste deutsche Gericht prüfen zu lassen, ob die staatliche Parteienfinanzierung der AfD angesichts ihrer Radikalität überhaupt rechtens ist. Denn die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, setzt der Parteienfinanzierung eine Grenze.
So heißt es: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen."
Die Hürden für so einen Ausschluss wären hoch. Er müsste, wie auch ein Parteiverbot, durch die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat beantragt werden. Entschieden würde darüber durch das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht.