AfD verklagt den Verfassungsschutz
6. Februar 2019Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom Verwaltungsgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen "Prüffall" zu nennen. "Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht", erklärte ein Parteisprecher der "Alternative für Deutschland".
Denn, so die Argumentation: "Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter." Das erschwere der AfD "die Ausübung der parteilichen Tätigkeit" in "erheblichem Maße", sie werde beeinträchtigt, am politischen Geschehen teilzunehmen. Es werde ihr so erschwert, Stimmen, Mitglieder und Spenden zu bekommen, führten Anwälte der Partei aus.
Ordnungsgeld für das BfV?
Die AfD hält auch ihre Einstufung als "Prüffall" an sich für fragwürdig. Somit fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für seine öffentlichen Äußerungen. Für jede Wiederholung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.
Eine Partei oder Organisation kann laut Verfassungsschutz zum Prüffall werden, wenn die zuständigen Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Gruppierung hingegen zum "Verdachtsfall" erklärt - wie der rechtsnationale "Flügel" um den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke -, so ist auch der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenn auch nur sehr eingeschränkt.
Die Nachrichten-Website "netzpolitik.org" hatte Ende Januar ein internes BfV-Gutachten veröffentlicht, in dem radikale Äußerungen führender Mitglieder der AfD analysiert werden. In dem Dokument werden außerdem Kontakte einzelner Parteifunktionäre ins rechtsextreme Milieu aufgelistet.
wa/qu (dpa, afp, wdr, ndr)