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Politik

Amazon gewinnt Steuerstreit mit EU

12. Mai 2021

Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Forderung der Kommission über Steuernachzahlungen von Amazon abgewiesen. Es ist eine Schlappe für die EU im Kampf gegen Steuervermeidung bei Großkonzernen.

Luxemburg Amazon
Konzernzentrale in LuxemburgBild: picture-alliance/Photopqr/L'Alsace/Maxppp/J. F. Frey

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Anordnung der Brüsseler Kommission kassiert, wonach der Online-Handelsriese Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern an Luxemburg hätte zahlen müssen. Die Kommission habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Steuerbelastung einer europäischen Amazon-Tochter in unangemessener Weise gesenkt worden sei, heißt es in dem Urteil des zweithöchsten EU-Gerichts.

Die Kommission hatte argumentiert, Luxemburg habe dem US-Konzern die Zahlung von Steuern auf einen Großteil seiner Gewinne aus dem EU-Geschäft erspart, indem es ihm ermöglicht habe, Gewinne steuerfrei an eine Holding weiterzuleiten.

Auch Tech-Riesen wie Skype oder Microsoft haben eine Europa-Vertretung in LuxemburgBild: Getty Images/E.Dunand

Luxemburg wird seit Jahren vorgeworfen, internationale Konzerne durch begünstigende Steuervereinbarungen an sich zu binden. In sogenannten Steuervorbescheiden gibt das Land den Konzernen Zusagen über die steuerliche Bewertung bestimmter Sachverhalte, etwa ins Ausland abfließender Lizenzgebühren. Im sogenannten LuxLeaks-Skandal hatten Whistleblower Ende 2014 zahlreiche solche Steuervorbescheide veröffentlicht. Die EU-Kommission hatte daraufhin angekündigt, sich stärker darum zu kümmern, um einen fairen Steuerwettbewerb der Mitgliedsstaaten sicherzustellen. Luxemburg wies die Vorwürfe immer zurück und betonte, andere Staaten, darunter Deutschland, gingen ähnlich vor.

Unzulässige Beihilfen?

Amazon wickelt sein Europageschäft über zwei Gesellschaften in Luxemburg ab. Über interne Verträge fließen dabei Gelder für Marken, Technik und verschiedene Daten an die Konzernmutter in den USA. Die luxemburgische Finanzverwaltung erteilte einen Steuervorbescheid über die steuerliche Bewertung dieser Lizenzzahlungen. 2017 rügte die EU-Kommission dies als unzulässige Beihilfen. Für die Jahre 2006 bis 2014 müsse Luxemburg Steuern in Höhe von 250 Millionen Euro nachfordern. Dagegen hatten Amazon und der luxemburgische Staat geklagt.

In erster Instanz gab das EuG dem nun statt. Die Lizenzen seien zu Marktpreisen zu bewerten, wie sie nicht verbundene Unternehmen zahlen würden. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die hier von Amazon und Luxemburg gewählte Berechnungsmethode dem nicht gerecht wird. Amazon gehört zu den großen Arbeitgebern in Luxemburg.

uh/kle (dpa, rtr, afp)

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