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Amnestiegesetz in Mazedonien bleibt verfassungskonform

20. Februar 2003

Skopje, 20.2.2003, VEST, mazed.

Das Verfassungsgericht Mazedoniens wird die Verfassungsmäßigkeit des Amnestiegesetzes (Generalamnestie für die Rebellen der Albanischen Befreiungsarmee ONA - MD) nicht überprüfen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht, nachdem die Richter auf ihrer nächsten Sitzung grünes Licht für den Text geben. (...) (fp)

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