Amokfahrt von Trier: Prozess wird teils neu aufgerollt
4. Dezember 2023
Das Mordurteil gegen den Amokfahrer von Trier ist größtenteils aufgehoben worden. Das Landgericht der rheinland-pfälzischen Stadt habe Rechtsfehler gemacht, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Der Revision des Angeklagten sei stattgegeben worden.
Die gerichtliche Rekonstruktion des Tatablaufs beanstandete der BGH nicht. Das Landgericht habe aber Fehler bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten gemacht. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.
Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann in der im Südwesten Deutschlands gelegenen Stadt Trier mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Ein weiteres Opfer starb rund elf Monate später an den Folgen. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.
Wegen Wahnvorstellungen vermindert schuldfähig?
Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte damals zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen - und sei demnach vermindert schuldfähig.
Der gelernte Elektroinstallateur hatte in dem einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Einen Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt. Nun muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen.
AR/sti (dpa, afp)