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Politik

Parlamentarier dürfen Akten zu Amri einsehen

31. August 2018

Der Bundesgerichtshof hat die Opposition im Untersuchungsausschuss zum Fall Anis Amri gestärkt. Das Gericht entschied, dass auch Akten des Verfassungsschutzes als Beweismittel zugelassen sind.

Berlin Anschlag Breitscheidplatz Gedenkstätte Gedächtniskirche
Gedenken an die Opfer des Terroranschlags am Berliner Breitscheidplatz Bild: picture-alliance/Revierfoto

Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 kann umfassend alle hierzu vorhandenen Informationen einsehen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe war ein entsprechender Antrag der Oppositionsparteien von der Mehrheit der Regierungskoalition unzulässig abgelehnt worden.

Bei dem Terroranschlag, den der Islamist Anis Amri mit einem gekaperten Lastwagen verübte, waren zwölf Menschen getötet worden. Amri wurde später auf der Flucht von Polizisten in Italien erschossen. Auch in den Medien kam in der Folge immer wieder die Frage auf, ob der Anschlag durch konsequenteres Handeln und durch einen besseren Informationsfluss zwischen Behörden, Geheimdiensten und Regierungen hätte verhindert werden können.

Zur Aufklärung setzte der Bundestag am 1. März 2018 einen Untersuchungsausschuss ein. Die Oppositionsvertreter von Linkspartei, FDP und Grünen hatten beantragt, sämtliche Akten, Dateien und andere Informationsquellen heranzuziehen, darunter auch solche des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes.

Dieser Antrag war von den Vertretern der Regierungsparteien, die eine Mehrheit in dem Ausschuss bilden, abgelehnt worden. Sie hatten argumentiert, ansonsten würden vertrauliche Daten offenbart, und der Ausschuss greife unzulässig in die Arbeit des geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums ein.

Ein unzulässiger Beschluss, wie der BGH jetzt entschied. Ein nach dem Gesetz zulässiger Ablehnungsgrund habe nicht vorgelegen. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Ausschuss, neu und nunmehr positiv über den Antrag zu entscheiden, falls er weiterhin von mindestens einem Viertel der Ausschussmitglieder unterstützt wird. Vertreter von FDP, Linken und Grünen zeigten sich zufrieden und sprachen von einer "schallenden Ohrfeige" für die Regierungsfraktionen.

Sorge um das Image der Geheimdienste

Seit längerem steht die Frage im Raum, in welchem Umfang das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen V-Mann frühzeitig Informationen zu Amris Kontakten im salafistischen Milieu Berlins erhielt. Martina Renner von der Linken sagte, es müsse damit Schluss sein, dass die Mehrheit sich mehr um das Image der Geheimdienste sorge als um die Aufklärung des Anschlags.

Falls sich herausstellen sollte, dass der Verfassungsschutz weitaus stärker beteiligt war als bislang bekannt, sei Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen nur noch schwer tragbar, so Renner.

Am Donnerstag waren neue Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz bekannt geworden. Laut Medien hatte Maaßen offenbar versucht, die Rolle seiner Behörde geheim zu halten. Dies gehe aus einem internen Papier hervor, das Mitarbeiter für Maaßen erstellt hätten, heißt es in den Berichten.

uh/rb (dpa, afp)

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