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Entschädigung für Tschetschenen

18. September 2014

Für das Verschwindenlassen von Menschen im Tschetschenienkrieg muss Moskau jetzt Entschädigungen zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland immer wieder - so oft wie kein anderes Land.

Ruinen im zerstörten Grosny/Tschetschenien (Archivbild: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Russland muss 44 Angehörigen von verschleppten und seither verschollenen Tschetschenen insgesamt mehr als eine Million Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer in der abtrünnigen Kaukasus-Republik von russischen Streitkräften verschleppt wurden.

Die Vorfälle ereigneten sich in den Jahren von 2001 bis 2006, seitdem fehlt von den Angehörigen der Kläger jede Spur. Somit sei davon auszugehen, dass sie mittlerweile tot seien, stellte das Straßburger Gericht fest.

Nachts kamen die Häscher

Dem Urteil zufolge fanden die Verschleppungen in tschetschenischen Regionen statt, die unter der Kontrolle der russischen Armee standen. Das Szenario war demnach immer gleich, wie Augenzeugen berichten: Bewaffnete, vermummte und russisch sprechende Männer drangen nachts in Häuser ein, nahmen die männlichen Mitglieder der Familie fest und verschwanden mit ihnen.

Die Familien erstatteten Vermisstenanzeigen. Zwar nahmen die russischen Justizbehörden Ermittlungen auf, doch diese wurden regelmäßig eingestellt. In keinem einzigen Fall wurden Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen.

Seit Jahren in Ungewissheit

Russland habe damit gegen die Grundrechte auf Schutz des Lebens und auf Freiheit verstoßen, rügte der Gerichtshof. Zudem sei der Umgang der russischen Justiz mit den Angehörigen, die über das Schicksal der Verschollenen jahrelang im Unklaren gelassen würden, als Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung zu werten.

Im Januar dieses Jahres war Moskau vom Straßburger Gerichtshof bereits in drei Urteilen zu Schadensersatzzahlungen von rund zwei Millionen Euro an Kläger aus Tschetschenien verurteilt worden. Bei diesen Klagen ging es um das spurlose Verschwinden von mehr als 50 Männern. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch gehen davon aus, dass im zweiten Tschetschenienkrieg zwischen 1999 und 2009 (Archivbild) insgesamt mehrere tausend Zivilisten spurlos verschwanden.

Rekordhalter Russland

Russland gehört dem Europarat seit 1996 an und ist seit Jahren das Mitgliedsland, das vom Gerichtshof für Menschenrechte am häufigsten gerügt wird. Allein im vergangenen Jahr erließen die Straßburger Richter 129 Urteile gegen Moskau, unter anderem wegen der Verschleppung und Tötung von Zivilisten im Kaukasus.

jj/rb (dpa, afp)

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