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Politik

Angela Merkel will nach Chemnitz kommen

4. September 2018

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen und rechtsextremen Ausschreitungen will die Kanzlerin die sächsische Stadt besuchen. Die Behörden fahnden inzwischen nach einem dritten Tatverdächtigen.

Deutschland Holzkreuz und zahlreiche Blumen und Kerzen stehen am Tatort in Chemnitz
Bild: picture-aliance/dpa/S. Kahnert

Wie ein Regierungssprecher bestätigte, nahm Merkel eine entsprechende Einladung der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig an. Ein konkreter Termin werde zu gegebener Zeit vereinbart und bekanntgegeben. Aus der Bundesregierung war bisher nur Familienministerin Franziska Giffey nach Chemnitz gereist. Sie hatte an die übrigen Mitglieder des Kabinetts appelliert, ebenfalls dorthin zu fahren.

Unterdessen ist nach der tödlichen Messerattacke in der Stadt ein dritter Mann in den Fokus der Ermittler gerückt: Farhad R. wird verdächtigt, an dem Tötungsdelikt vor mehr als einer Woche beteiligt gewesen zu sein. Wie der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl mitteilte, wurde Haftbefehl erlassen. Zudem wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann angeordnet.

Weiterer Verdächtiger könnte bewaffnet sein

Der Gesuchte ist laut Staatsanwaltschaft ein 22-jähriger Asylbewerber aus dem Irak. Der Polizei zufolge hat er sein gewohntes Umfeld verlassen. Die Ermittler baten um Hinweise zum Aufenthaltsort und riefen zur Vorsicht auf, da der Mann bewaffnet sein könnte.

Während des Konzerts am Montag sichern Polizisten den Gedenkort, wo an den erstochenen Deutschen erinnert wirdBild: picture-alliance/dpa/S. Willnow

In der vergangenen Woche waren bereits zwei Männer in U-Haft gekommen, die ebenfalls verdächtigt werden, an dem Messerangriff auf einen 35-jährigen Deutschen beteiligt gewesen zu sein. Ihre Herkunft ist weiterhin nicht geklärt. Bisher hatten die Behörden die beiden als Iraker und Syrer bezeichnet.

Vom Bundesinnenministerium hieß es jetzt dazu, der mutmaßliche Syrer Alaa S. sei im September 2015 als Flüchtling anerkannt worden. Seine Angaben zur Identität hätten auf einer Selbstauskunft beruht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei aktuell dabei, diese Angaben im Rahmen eines Widerrufsverfahrens zu verifizieren.

Herkunft der beiden anderen Verdächtigen weiter unklar

Weiter hieß es, der Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als "Totalfälschungen" entpuppt hätten.

Dies sei aber erst im Juni 2018 nach einer Überprüfung durch das BAMF klar geworden. Der Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Yousif A. war bereits im November 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Eine Rücküberstellung nach Bulgarien, wo er bereits registriert war, wäre 2016 möglich gewesen.

Seehofer räumt Behörden-Fehler ein

Dass dies nicht geschah, ist auf Fehler der Behörden zurückzuführen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte in Berlin, die Kommunikation zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem BAMF "hätte besser sein müssen". Zudem räumte Seehofer ein, dass auch die Untersuchung der von dem Mann vorgelegten Dokumente "zu lange gedauert" habe. Grund dafür sei, dass das BAMF über zu wenige hochspezialisierte Dokumentenprüfer verfüge.

Die Situation in Chemnitz bleibt aus Sicht von Sachsens Innenminister Roland Wöller nach dem Totschlag und den folgenden Demonstrationen, Gegendemonstrationen und dem großen Konzert vom Montagabend angespannt. Die Stadt und ihre Bevölkerung müssten nun zur Ruhe kommen, sagte Wöller. 

Beschleunigte Strafverfahren nach Hitlergruß

Derweil wurde bekannt, dass nach dem verbotenen Zeigen des Hitlergrußes bei Demonstrationen in Chemnitz sogenannte beschleunigten Verfahren für die juristische Aufarbeitung vorgesehen sind. Angeklagt sind zwei 32 und 34 Jahre alte Männer. Ihnen wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Einer von ihnen wird zudem beschuldigt, einen Polizisten mehrfach beleidigt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.

uh/jj/ww (dpa, afp)

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