Anklage gegen ehemaligen KZ-Wachmann
1. September 2023Dem Angeklagten aus dem Main-Kinzig-Kreis werde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige "die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben".
Über die Zulassung der Anklage entscheide nun die Jugendkammer des Landgerichts Hanau, da der Mann zur Tatzeit Heranwachsender war und im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gelte, erläuterte die Staatsanwaltschaft.
Keine Verjährung von NS-Morden
Im Konzentrationslager Sachsenhausen etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin waren von 1936 an etwa 204.000 Menschen von den Nazis interniert worden. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen der SS. Auf Todesmärschen nach der Evakuierung des Lagers Ende April 1945 starben weitere Tausende Häftlinge.
In Deutschland ist es zulässig, Personen, die in einem NS-Lager geholfen haben, als Mittäter der dortigen Morde anzuklagen - ohne direkte Beweise für ihre Beteiligung an einem bestimmten Mord. Die Anklage wegen Mordes und Beihilfe zum Mord unterliegt nach deutschem Recht keiner Verjährung.
hf/uh (dpa, afp)