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Führungsfiguren des "Königreichs Deutschland" angeklagt

22. Juli 2026

Der Generalbundesanwalt wirft den Männern vor, sie hätten als Rädelsführer darauf hingearbeitet, "das System der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes zu ersetzen".

Peter Fitzek in einem Gerichtssaal
Peter Fitzek stand schon mehrfach vor Gericht und saß wegen illegaler Versicherungsgeschäfte in Haft - hier eine Aufnahme aus dem Jahr 2017Bild: picture alliance/dpa/H. Schmidt

Der Generalbundesanwalt hat vier Führungsfiguren der verbotenen Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland" (KRD) angeklagt. Unter ihnen ist der sogenannte "Oberste Souverän" Peter Fitzek, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Ihnen wird vorgeworfen, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt zu haben.

Einzelne Beschuldigte sollen verbotene Einlagen- und Versicherungsgeschäfte betrieben, Steuern hinterzogen und bandenmäßig Urkunden gefälscht haben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wenn ja, wann es zum Prozess kommt.

Razzia in mehreren Bundesländern

Im Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das KRD verboten. Nach eigenen Angaben hatte die damals größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter 6000 Anhänger; die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1000 Personen aus. Noch am Tag der Verbotsverfügung ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und die vier Verdächtigen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen festnehmen. Sie sitzen seither in Untersuchungshaft.

Mitglieder einer Hundestaffel durchsuchen nach dem Verbot des "Königreichs Deutschland" im Mai 2025 ein GebäudeBild: Bodo Schackow/dpa/picture-alliance

Dem Verfassungsschutz zufolge wurde das KRD 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gegründet. Die Vereinigung sah sich demnach als eigener Staat mit einer eigenen Verfassung, eigener Währung und eigenen Ausweisdokumenten. Geprägt war das "Königreich" von einem Personenkult um den gelernten Koch Fitzek, der laut Bundesanwaltschaft "die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen" inehatte, die ideologische Ausrichtung der Gruppe bestimmte und sogenannte "Gesetze" erließ.

Wahl eines Königs geplant

Bis zur Bildung eines in der KRD-"Verfassung" vorgesehenen "Staatsraates" und zur Wahl eines Königs sollte der in Halle (Saale) geborene Initiator Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Der Generalbundesanwalt erklärte, Benjamin M. und Martin S. hätten neben Fitzek als dessen Stellvertreter die oberste Leitungsebene gebildet.

2018 habe Benjamin M. seine Zuständigkeit für die Finanzen des KRD an Mathias B. übergeben. Gemeinsam mit dem "Obersten Souverän" hätten beide "fiktive, dem Bundespersonalausweis ähnelnde Identitätskarten" erstellt. Martin S. habe sich insbesondere um die Öffentlichkeitsarbeit des KRD gekümmert, schrieben die Ankläger.

Spenden, Geschenke, Bank- und Einlagengeschäfte

Ziel des "Königreichs" sei es, "das System der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes zu ersetzen", so die Behörde. Finanziert habe sich das KRD vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte sowie über Spenden, Geschenke und Einnahmen von Seminaren. Zwischen 2020 und 2025 nahm die Vereinigung demnach Gelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro ein.

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe wirft den Beschuldigten mehrere Delikte vor (Archivbild)Bild: Arnulf Hettrich/IMAGO

Unternehmen seien mit dem Versprechen angeworben worden, ihre Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Auf Umsätze der KRD-eigenen Betriebe wurden laut Anklage keine Steuern gezahlt; für die Mitarbeiter wurden weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. So seien mehr als zwei Millionen Euro hinterzogen worden. Bundesinnenminister Dobrindt hatte nach dem Verbot vor mehr als einem Jahr von einem "Gegenstaat" mit wirtschaftskriminellen Strukturen gesprochen.

"E-Mark" und "Neue Deutsche Mark"

Mitglieder des KRD sollten nach dessen Selbstdarstellung von der Steuer- und Sozialabgabepflicht befreit sein. Die Vereinigung habe dazu ein eigenes Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg geschaffen und für den Umtausch von Euro in die eigene Währung geworben. Eine "E-Mark (für digitale Zahlungen) oder "Neue Deutsche Mark" (für Barzahlungen) entsprach demnach 1,10 Euro.

"Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der 'E-Mark' einräumte", schreibt der Verfassungsschutz auf seiner Webseite. "Trotzdem erhielt das KRD von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte."

"Königreich" bis zu den Grenzen von 1871

Eine große Bedeutung habe der Erwerb von Grundstücken und Immobilien gehabt, wodurch das "Staatsgebiet" des "Königreichs" ausgeweitet werden sollte - dereinst sollte es sich bis zu den Grenzen des Deutschen Reiches von 1871 erstrecken, wie der Generalbundesanwalt erklärte. Die Liegenschaften wurden laut Verfassungsschutz zu Wohn- und Siedlungszwecken sowie für geschäftliche Aktivitäten wie zum Beispiel "Systemausstiegsseminare" genutzt.

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland sowie deren demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlamente, Gesetze oder Gerichte nicht an. Laut Inlandsgeheimdienst gehörten der Szene im vergangenen Jahr etwa 26.000 Personen in rund 30 aktiven Gruppen an.

Es bestehen Überschneidungen mit rechtsextremen und verschwörungsideologischen Ideen. In der Vergangenheit gab es bereits tödliche Attacken auf Polizisten und gewaltsame Umsturzpläne, die von Ermittlern vereitelt wurden. Das "Königreich Deutschland" galt aber nicht als gewalt- und waffenaffin.

jj/wa (dpa, afp, epd)

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