Anklage gegen Rudd fallengelassen
7. November 2014Die spektakuläre Anklage gegen AC/DC-Schlagzeuger Phil Rudd (60) - ihm wurde vorgeworfen, einen Auftragskiller angeheuert zu haben, um zwei Menschen ermorden zu lassen - hat der Prüfung durch die neuseeländische Justiz nicht standgehalten: Aus Mangel an Beweisen wurde die Klage am Freitag (07.11.2014) nur 24 Stunden nach dem ersten Gerichtstermin zurückgezogen.
Das Mitglied der legendären Hardrockband AC/DC ("Highway To Hell", "Hells Bells") sei nun wütend auf die Polizei, teilte sein Anwalt Paul Mabey im neuseeländsichen Rundfunk mit: "Er war weltweit Publicity ausgesetzt, die ihn mit einem Mordkomplott in Zusammenhang gebracht hat", sagte er. "Er wurde in den 1980er Jahren mal wegen Alkohols am Steuer verurteilt, sonst nichts." Der Anwalt schloss Schadensersatzforderungen nicht aus.
Staatsanwalt: Beweislage zu dünn
Für die erste Anklage vor Gericht ist im neuseeländischen Rechtssystem die Polizei verantwortlich. Erst nachdem sie dem Richter ihre Beweise vorgelegt hat, übernimmt die Staatsanwaltschaft den Fall. Im Fall Rudd war das am 07.11.2014 der Fall. Der zuständige Jurist Greg Hollister-Jones von der Staatsanwaltschaft in der Stadt Tauranga kam schnell zu dem Schluss, dass die Beweislage zu dünn war. "Herr Hollister-Jones hat entschieden, dass es unzureichende Beweise gab, um mit einer Klage (...) fortzufahren", teilte sein Büro mit. Er habe bei Gericht sofort beantragt, den Anklagepunkt wegen versuchter Anheuerung eines Auftragskillers fallen zu lassen.
Bestehen bleiben jedoch die Anklagen gegen Rudd wegen Drogenbesitzes und einer Morddrohung. Dies ging nach den Worten des Anwalts auf einen angeblichen Anruf bei einem Bekannten zurück. Der wandte sich daraufhin offenbar an die Polizei. "Herr Rudd wird sich gegen den Vorwurf verteidigen", teilte sein Anwalt mit. Und weiter: "Anklagen wegen Besitzes von Drogen sind unbedeutend." Der nächste Gerichtstermin ist am 27. November.
nf/rey (dpa/afp)