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Anklage erhoben

7. November 2008

Knapp neun Monate nach der Steuer-Razzia bei Klaus Zumwinkel hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Postchef erhoben. Bei einer Verurteilung droht dem Ex-Manager eine Haftstrafe.

Als der Ruf noch unbeschädigt war: Zumwinkel auf einer Aktionärsversammlung 2005Bild: AP

In der Liechtensteiner-Steueraffäre hat die Staatsanwaltschaft Bochum gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel Anklage erhoben. "Die Anklage ist eingereicht", sagte ein Sprecher am Freitag in Bochum (7.11.2008). Zum Inhalt der nach monatelangen Ermittlungen zusammengestellten Klageschrift an das Landgericht Bochum wollte er sich nicht äußern. Zunächst müssten die Beteiligten diese erhalten.

Das Landgericht Bochum muss nun in einem Zwischenverfahren entscheiden, ob es die Klage zulässt. Stimmt die zuständige Strafkammer zu, müsste sich Zumwinkel im Hauptverfahren vor Gericht verantworten.

Feste Burg und Steueroase: LiechtensteinBild: AP

Zumwinkel steht im Verdacht, den deutschen Fiskus über Stiftungen in Liechtenstein um Millionen geprellt zu haben. Laut "Süddeutscher Zeitung" soll der Ex-Post-Chef der Anklage zufolge in den Jahren 2002 bis 2007 rund 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Seine Stiftung habe Zumwinkel bereits 1986 gegründet, mögliche frühere Verstöße vor 2002 seien jedoch verjährt.

Bewährung in den Millionen

Zumwinkel hatte allein bei der Post 2006 knapp drei Millionen Euro verdient. Laut der Zeitung soll die Staatsanwaltschaft in Gesprächen mit der Verteidigung signalisiert haben, dass sie vermutlich zwei Jahre Haft mit Bewährung beantragen werde. Zudem könne zusätzlich eine Geldstrafe sowie eine Bewährungsauflage in Millionenhöhe verhängt werden. Steuerhinterziehung kann in besonders schweren Fällen mit zehn Jahren Haft bestraft werden.

137 Millionen bezahlt

Der Manager war Mitte Februar unter Verdacht geraten. Die Behörden hatten damals sein Kölner Haus durchsucht. Die spektakuläre Durchsuchung war der Auftakt für eine großangelegte bundesweite Razzia gegen Steuersünder. Danach hatte es zahlreiche Geständnisse und Selbstanzeigen gegeben, Millionen von Euro von verdächtigen Vermögen waren entdeckt worden. Rund 137 Millionen Euro Steuern wurden inzwischen nachgezahlt. In dem Komplex gehen die Behörden 780 Fällen nach. Der damalige Post-Chef selbst war von den Ermittlern verhört worden und blieb nur gegen eine hohe Kaution auf freiem Fuß.

Ausgelöst wurde die Steuerfahndung auch durch die Datensammlung einer Liechtensteiner Bank, die der Bundesnachrichtendienst (BND) gekauft hatte. Die Verwertung der Unterlagen ist nach Ansicht der Bochumer Staatsanwälte rechtlich zulässig.

Steinbrücks Kampf

Kämpferisch: Peer SteinbrückBild: AP

Die Steuerermittlungen hatten zudem harsche Kritik von Finanzminister Peer Steinbrück an Liechtenstein nach sich gezogen. Der Minister hatte unter anderem gesagt, Liechtenstein solle auf die Liste kooperationsunwilliger Steuerparadiese gesetzt werden. Steinbrück will eine Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerflucht erreichen und macht dafür auch in der Europäischen Union Druck. In der deutschen Öffentlichkeit hatte der Fall Zumwinkel große Empörung verursacht.

Im ersten Prozess um die Liechtenstein-Affäre hatte das Bochumer Landgericht Bochum im Juli 2008 einen früheren Immobilienkaufmann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der geständige Angeklagte musste außerdem 7,5 Millionen Euro als Bewährungsauflage zahlen. Trotz des hohen Steuerschadens von gut acht Millionen Euro wertete es das Gericht damals zugunsten des Verurteilten, dass dieser sich den Behörden selbst gestellt habe. (sams)

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