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Politik

Anklage nach Messerangriff in Dresden

11. Februar 2021

Die Tat hatte Entsetzen und unmittelbar Spekulationen über das Motiv ausgelöst. Nun scheint sich der islamistische Hintergrund zu bestätigen.

Deutschland Angriff auf Touristen in Dresden: Mann unter Mordverdacht
Ermittlungen am Tatort nach dem Überfall Bild: Roland Halkasch/dpa/picture-alliance

Nach dem Messerangriff mit einem Toten und einem Schwerverletzten im Herbst in Dresden hat die Bundesanwaltschaft Medienberichten zufolge einen Verdächtigen angeklagt, der aus radikal-islamistischer Gesinnung heraus gehandelt haben soll. Sie wirft dem Mann Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, wie die Deutsche Presse-Agentur meldet. Ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe wollte dazu zunächst nichts sagen. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" bereits darüber berichtet. Ob und wann es einen Prozess gibt, entscheidet das Oberlandesgericht in der sächsischen Landeshauptstadt.

Die sichergestellte Tatwaffe.Bild: Roland Halkasch/dpa/picture-alliance

Der aus Syrien stammende Mann wird beschuldigt, am 4. Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen eingestochen zu haben. Ein 55-jähriger Mann aus Krefeld starb kurz darauf im Krankenhaus. Ein 53-Jähriger aus Köln überlebte schwer verletzt. Der Täter hatte zunächst unerkannt entkommen können, das Motiv blieb unklar. Am Tatort wurde aber das Messer gefunden. Am 20. Oktober dann wurde der Verdächtige gefasst. Die Bundesanwaltschaft hatte einen Tag später die Ermittlungen übernommen, als sich die Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund verdichteten.

Erst wenige Tage zuvor aus der Haft entlassen

Der Mann war den Behörden seit Jahren als Islamist bekannt. Er ist seit 2015 in Deutschland geduldet und war nur wenige Tage vor der Tat aus dem Jugendstrafvollzug entlassen worden. "Er wollte die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als 'ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen", heißt es in einer früheren Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Es hatte sich bei den Opfern um ein homosexuelles Paar gehandelt.

ml/uh (dpa, afp)