Ansbacher Amokläufer vor Gericht
22. April 2010
Unter großem Andrang von Zuschauern und Journalisten eröffnete das Landgericht in Ansbach bei Nürnberg am Donnerstagmorgen (22.04.2010) das Verfahren gegen Georg R. Der ehemalige Schüler des Gymnasiums muss sich wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Er habe heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln dazu angesetzt, Menschen zu töten, heißt es in der Anklageschrift. Es sei davon auszugehen, dass er weitere "erhebliche rechtswidrige Taten" begehen werde. Deshalb sei Georg R. für die Allgemeinheit gefährlich.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Das Gericht schloss die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklage von der Verhandlung aus. Dies sei "zum Schutz des Angeklagten und der wegen ihm sonst drohenden Nachteile für seine persönliche und soziale Entwicklung geboten", sagte Richter Bernd Rösch.
Im September 2009 hatte der damals 18-Jährige aus "Hass auf die Menschheit und die Schule" sein Gymnasium mit einem Beil, einem Hammer, vier Messern und fünf Brandsätzen überfallen. Dabei verletzte er acht Schüler und einen Lehrer. Einem Mädchen fügte er lebensgefährliche Kopfverletzungen zu.
Verminderte Schuldfähigkeit
Ein Gutachter hatte Georg R. vor dem Prozess verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer gravierenden Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Seit Januar ist R. in einer psychiatrischen Klinik in Ansbach untergebracht. Für die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts sind bis zum 29. April vier Verhandlungstage angesetzt. Insgesamt sind 32 Zeugen und drei Sachverständige geladen.
Autor: Julian Mertens (dpa, apn)
Redaktion: Hajo Felten