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Gesellschaft

Diskriminierung - ein Alltagsproblem

2. April 2019

Immer mehr Bürger suchen Hilfe bei den Behörden, weil sie sich benachteiligt fühlen. In den meisten Fällen führen sie dies auf ihre Herkunft, ihr Geschlecht oder eine Behinderung zurück.

Symbolfoto Antidiskriminierungsgesetz
Bild: picture-alliance/R. Schlesinger

Im vergangenen Jahr hat die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen deutlichen Anstieg von Beratungsanfragen verzeichnet. Dieser betrug im Vergleich zu 2017 rund 15 Prozent, wie aus dem Jahresbericht der Behörde hervorgeht.

Insgesamt seien 3455 Anfragen im Jahr 2018 eingegangen, hieß es bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. Die meisten Fälle (31 Prozent) bezogen sich auf Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen gefolgt von Diskriminierung wegen des Geschlechts (29 Prozent) und Behinderung (26 Prozent), Alter (14 Prozent), Religion (sieben Prozent), sexueller Identität (fünf Prozent) und Weltanschauung (zwei Prozent).

Die Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind sprunghaft gestiegen (Symbolbild)Bild: picture alliance/dpa/A. Warnecke

Behördenchef Bernhard Franke sagte: "Der Umfang und die Entwicklung der Beratungsfälle zeigen, dass Benachteiligungen ein alltägliches Problem sind." Von Alltagsrassismus betroffene Menschen seien allerdings heute auch eher bereit, ihre Erfahrungen zu artikulieren und ihr Recht zu verlangen.

Diskriminierungsort Arbeitsplatz

Diskriminierung spüren die Betroffen vor allem im Berufsleben. Gut jede dritte Anfrage bezog sich auf Probleme bei der Jobsuche oder ungleiche Bezahlung. Auffallend ist dem Bericht zufolge die Zunahme von Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Antidiskriminierungsstelle wurde 2006 eingerichtet und ist dem Bundesfamilienministerium angegliedert. Wer sich mit Diskriminierung konfrontiert sieht, kann sich an die Mitarbeiter wenden. Die Anfragen werden auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes überprüft. Demnach und nach dem deutschen Grundgesetz sind Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, des Glaubens sowie religiöser oder politischer Anschauungen verboten. 

uh/fab (dpa, epd, afp)

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