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Politik

Antisemitisches Relief: keine Beleidigung?

21. Januar 2020

Im Berufungsverfahren um die antisemitische Skulptur "Judensau" an der Wittenberger Stadtkirche hat das Oberlandesgericht Naumburg eine beleidigende Wirkung verneint. Endgültig äußert sich das Gericht in zwei Wochen.

Deutschland Antijüdisches Relief an Luther Kirche in Wittenberg
Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Nein, eine Beleidigungswirkung sei nicht mehr gegeben, erklärte Volker Buchloh, Richter am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Zivilverfahren um das antijüdische Relief "Judensau" an der Wittenberger Stadtkirche. Das Gericht beabsichtige, die Berufungsklage zurückzuweisen, so der Richter. Die Schmähplastik aus dem 13. Jahrhundert sei heute in ein Mahnmal eingebettet. Seine Entscheidung will das OLG am 4. Februar verkünden.

Die Berufung richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau, das Relief an der Kirche zu belassen. Dem vorausgegangen war die Klage eines Mitgliedes einer jüdischen Gemeinde gegen die evangelische Stadtkirchengemeinde von Wittenberg. Sie ist Eigentümerin der Schmähplastik.

Die "Judensau", so der Kläger Michael Dietrich Düllmann, sei seiner Auffassung nach eine Beleidigung gegen Menschen jüdischen Glaubens und verletze sein Persönlichkeitsrecht. Die Stadtkirchengemeinde erklärte dagegen, sie sei Erbin eines Geschichtszeugnisses. 

Düllmann hatte in seinem Plädoyer vor dem Gericht gefordert, das Relief abzunehmen. Es sei ein Skandal, dass sie an der Kirche sei. Das Judentum werde diffamiert, die Plastik symbolisiere täglich den Antisemitismusin der Kirche und in der Gesellschaft. Es gehöre in das Museum Lutherhaus in Wittenberg. Dort habe Martin Luther gelebt und seine antijüdischen Schriften verfasst.

Tödlicher Antisemitismus: Im Oktober 2019 versuchte ein bewaffneter Attentäter, in die Synagoge von Halle einzudringenBild: Reuters/ATV Studio Halle

Inspiriert von Luther

Die Wittenberger Plastik wurde 1570 an ihrem heutigen Standort an der Südfassade der Kirche angebracht. Ihre Inschrift "Rabini Schem HaMphoras", der hebräische Verweis auf den unaussprechlichen Namen Gottes, bezieht sich hier auf eine antisemitische Schmähschrift des Wittenberger Reformators Martin Luther (1483-1546). Der hatte die Juden in seinem Buch "Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi" mit dem Teufel gleichgesetzt und in obzöner Sprache diffamiert.

Die Plastik aus dem Jahr 1280, in einigen Metern Höhe an der Fassade, zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Schweine gelten im Judentum als unrein. Mit solchen Darstellungen sollten Juden im Mittelalter davon abgeschreckt werden, sich in der Stadt niederzulassen. Ähnliche Spottplastiken finden sich an mehreren Dutzend weiteren Kirchen in Deutschland. Die Stadtkirche der Lutherstadt Wittenberg steht nicht zuletzt wegen ihrer Bedeutung für die Reformation besonders im Fokus.

Reformator und Antisemit: Martin Luther, hier auf einem Gemälde von Lucas Cranach, nach 1530Bild: picture-alliance/akg-images

Antisemitismusbeauftragter: "Eigentlich eine Christensau"

Im Vorfeld des Urteils hatte sich gegenüber der DW auch der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, zu der Skulptur geäußert. Im Grunde sei schon das Wort unzutreffend, so Klein. "Es ist eigentlich eine Christensau". Die Schmähung sei unglaublich und eine "sehr unselige" Tradition der evangelischen Kirche. "Ich selber bin der Auffassung, dass die 'Judensau' ins Museum gehört, dass sie abgenommen gehört von der Schlosskirche von Wittenberg, sie ist ja Teil der steinernen Predigt, wie man so schön sagt."

Das Relief solle weiterhin gezeigt werden, allerdings in einem erklärenden Kontext. "Das wäre ein sichtbarer und guter Beitrag, den die evangelische Kirche dort leisten könnte zur Überwindung des Antisemitismus, der ja vielfach auf religiös begründeten Antijudaismus beruht."

Solidarität mit Juden: "Tag der Kippa" in Bonn, Januar 2019Bild: picture-alliance/dpa/F. Gambarini

Wolffsohn: Relief soll bleiben

Bereits vor dem Prozess hatte es eine ausführliche Debatte über die Skulptur gegeben. Er finde es unerträglich, dass an einem zentralen Ort für Protestanten, einem Ort, an dem auch Luther gepredigt habe, "eine Lüge an der Wand prangt", hatte Friedrich Kramer, Direktor der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt, im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärt. "Es geht nicht darum, ob man sich empfindlich gestört fühlt oder um Emotionen, sondern einfach darum, dass da eine menschenverachtende Lüge weiter präsentiert wird. Es geht nicht darum, die Geschichte zu tilgen, sondern richtigzustellen, wie wir heute denken. Denn das Denkmal predigt weiter."

Der Historiker Michael Wolffsohn hingegen hatte sich gegen eine Entfernung der Spottplastik aus dem Mittelalter ausgesprochen. Die Interpretation von Geschichte bedeute immer auch ein Positionieren in der Gegenwart, sagte er im MDR. "Ich kann das nicht vergessen machen, aber ich kann mich dazu positionieren", so Wolffsohn. Entferne man das Relief, führe das dazu, dass man sich mit einem Thema nicht mehr auseinandersetze. "Wegwischen ist im Grunde genommen Selbstbetrug", sagte Wolffsohn.

2021: Jahr des jüdischen Lebens

Die Debatte findet vor dem Hintergrund eines erstarkenden Antisemitismus statt. Vor diesem Hintergrund soll das Jahr 2021 zum Jahr des jüdischen Lebens in Deutschland werden. Das hat der Verein "321: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland" am Dienstag in Berlin angekündigt. Anlass sei die erste urkundliche Erwähnung von Juden in Köln im Jahr 321, also vor 1700 Jahren. Es sei das älteste schriftliche Zeugnis jüdischen Lebens in Deutschland. "Angesichts des explodierenden Antisemitismus in Europa und vor allem auch bei uns in Deutschland wollen wir (...) ein Zeichen setzen für das jüdische Leben bei uns im Land", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Abraham Lehrer.