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Politik

ARD: Seehofer hält Georgien für sicher

3. Juni 2018

Nach ARD-Informationen sieht ein Entwurf von Bundesinnenminister Seehofer vor, neben Algerien, Marokko und Tunesien auch Georgien als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Das würde die Asylverfahren verkürzen.

Deutschland | Bundesinnenminister Horst Seehofer
Bild: picture-alliance/dpa/C. Koall

Der Referentenentwurf zu der Neuregelung sei vor rund einer Woche zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung gegangen, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat könnte die Asylverfahren von Bürgern dieser Länder vereinfachen und damit auch ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden. Innenminister Horst Seehofer verspricht sich davon auch, dass der Staat entsprechend weniger Geld für Sozialleistungen ausgeben muss und dass der Anreiz, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, reduziert wird.

Die regierende Koalition hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode einen Anlauf unternommen, die Maghreb-Staaten entsprechend einzustufen, war aber in der Länderkammer gescheitert. In ihrem aktuellen Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, Staaten mit einer regelmäßigen Asyl-Anerkennungsquote unter fünf Prozent für sicher zu erklären.

Der Referentenentwurf listet laut ARD-Hauptstadtstudio auf, wie viele Menschen aus den drei Maghreb-Ländern und Georgien in Deutschland Schutz bekommen haben. Demnach hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2017 insgesamt 15.148 Entscheidungen über Asylanträge von Angehörigen der vier Staaten getroffen. Nur in 311 Fällen wurde Asyl, Flüchtlings- oder subsidiärer Schutz gewährt. Damit lag 2017 die Anerkennungsquote für Georgien bei 0,6 Prozent, für Algerien bei 2,0 Prozent, für Marokko bei 4,1 Prozent und für Tunesien bei 2,7 Prozent.

Ankerzentrum für Flüchtlinge

02:13

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Schutzquote nur Randaspekt

Wie das Hauptstadtstudio weiter berichtet, ist die Schutzquote im Referentenentwurf aus Seehofers Ministerium nun lediglich ein Randaspekt. Im Vordergrund stehe, dass sich die Bundesregierung "anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen" ein Gesamturteil gebildet habe, heißt es demnach in dem Entwurf. Nach sorgfältiger Prüfung sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass in den fraglichen Ländern "generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind".

Sollte Seehofers Entwurf die Ressortabstimmung überstehen, dann können die Regierungsfraktionen das Vorhaben allerdings nicht alleine durchsetzen. Es müsste auch durch den Bundesrat. Kurz gesagt: Seehofer braucht die Zustimmung der Grünen, die sich bislang eher skeptisch gezeigt haben. Ein häufig genannter Grund dafür ist die Diskriminierung von Homosexuellen in Nordafrika.

kle/bru (dpa, tagesschau.de)

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