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#Article19ForAll: Meinung braucht Freiheit

11. Dezember 2018

Die UN-Charta der Menschenrechte wird 70. Artikel 19 steht für die Meinungs- und Pressefreiheit. Die DW leistet auf vielen Ebenen Beiträge zu einer offenen Weltkommunikation – das Leitmotiv der Weltzeit.

Titelbild Weltzeit 1|2019: #Article19ForAll – Meinung braucht Freiheit
Dieser Beitrag stammt aus dem gedruckten DW-Magazin Weltzeit 1 | 2019: #Article19ForAll – Information braucht FreiheitBild: DW

Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die UN-Vollversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Artikel 19 steht für die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Recht, seine Meinung zu verbreiten. 

Die DW gibt in der Social-Media-Kampagne #Article19ForAll prominenten Stimmen Gelegenheit, an die grundlegende Bedeutung dieser Freiheitsrechte zu erinnern. Deren universelle Geltung auch heute nicht erreicht ist – im Gegenteil: In vielen Ländern werden Meinungs- und Pressefreiheit zunehmend eingeschränkt – ob in der arabischen Welt, der Türkei oder China, auch in Europa.

Bis „jede und jeder überall bezahlbaren und bedingungslosen Zugang zu digitaler Technik bekommt“, wie Nanjira Sambuli von der World Wide Web Foundation im Weltzeit-Interview formuliert, müssen noch weitere Hürden überwunden werden. In entlegenen Orten fehlt die Infrastruktur, an vielen Stellen die Medienkompetenz, mancherorts auch die Bereitschaft zur digitalen Gleichberechtigung. Und Flüchtlinge haben es besonders schwer, überlebenswichtige Informationen zu bekommen. Erfahren Sie mehr in unserem Schwerpunkt. 

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