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Politik

Pass weg - keine Abschiebung?

28. März 2018

65.000 Menschen wurden im vergangenen Jahr nicht aus Deutschland abgeschoben, weil sie keine Reisedokumente hatten. Wer nicht mithilft, einen neuen Pass zu beschaffen, dem drohen jedoch Strafen.

Syrischer Pass
Bild: picture alliance/dpa/M. Kappeler

Im Jahr 2014 erhält John O. [Name geändert] einen Brief, in dem steht, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde. Der heute 41-Jährige stammt aus Nigeria und lebt zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Jahren in Deutschland.

Die Ausländerbehörde will John O. nun abschieben. Doch weil er sagt, dass sein Pass gestohlen wurde, geht das nicht. Ohne Reisedokument gibt es keine Rückkehr von Oberbayern nach Nigeria. "Seine Duldung wird ihm jetzt immer jeweils für einen Monat verlängert", sagt der Jurist Lothar Panzer, der den 41-Jährigen als Asylhelfer juristisch berät. "Er muss jeden Monat zur Behörde fahren und schauen, dass er sie wieder verlängert bekommt", so Panzer im Gespräch mit der DW.

John O. ist einer von Hunderttausenden Ausländern, die als abgelehnte Asylbewerber in Deutschland leben. Sie werden nicht abgeschoben - etwa weil sie krank sind, weil es keinen sicheren Weg zurück in ihr Herkunftsland gibt, weil dort Krieg herrscht oder weil sie als staatenlos gelten. Oder, wie im Fall des Nigerianers in Oberbayern, weil Pass oder Ausweis fehlen.

"Antworten sind rar"

65.000 Menschen hätten laut Innenministerium im vergangenen Jahr Deutschland verlassen müssen, wurden aber geduldet, weil keine Dokumente vorlagen. Das sind fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Der Anstieg hänge mit der Einreise zahlreicher Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 zusammen, sagt Ernst Walter, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft. Die Bundespolizei ist für Abschiebungen so genannter Ausreisepflichtiger zuständig. "Es hängt aber auch damit zusammen, dass immer mehr versuchen, ihre Identität zu verschleiern, um nicht der Gefahr einer Rückführung ausgesetzt zu werden", sagt Walter im Gespräch mit der DW. "Und da sind wir als Behörden dafür da, Rechtsstaatlichkeit herzustellen. Es kann natürlich nicht sein, dass jemand, der seinen Pass wegschmeißt und seine Identität verschleiert, dann ein Bleiberecht hat und der Ehrliche rückgeführt wird."

Deshalb sei es wichtig, Herkunft und Identität abgelehnter Asylbewerber zu klären und einen Ersatzpass zu beschaffen, sagt Walter. Die Bundespolizei sei dafür besonders geeignet, weil sie mit den Polizeibehörden anderer Länder, etwa in Marokko, ständig in Kontakt stehe. Laut einem internen Bericht des Innenministeriums, den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zitieren, verläuft die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden oft schleppend. In Indien gebe es "streckenweise sehr langsame bis keine Bearbeitung der Passersatzanträge", in Pakistan sei sie "verzögert", im Libanon seien "Antworten auf Anträge äußerst rar", heißt es.

Druck aus Berlin

Das Innenministerium will deshalb den Druck auf unkooperative Herkunftsstaaten erhöhen - zumal das Fehlen der Dokumente derzeit der häufigste Duldungsgrund ist. Druckmittel dafür könne "die Entwicklungshilfepolitik sein, das kann die Visapolitik sein", sagt Ministeriumssprecher Johannes Dimroth. Mann wolle "alle Möglichkeiten im bilateralen Verhältnis" nutzen. Schließlich seien die Herkunftsstaaten verpflichtet, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen.

Schon heute ist die Ausbildung von Rückkehrern Teil deutscher Entwicklungshilfe: hier in Herat in Afghanistan durch die Organisation "Help"Bild: DW/S. Tanha

Kürzt Deutschland also Ländern die Entwicklungshilfe, wenn sie in Deutschland Ausreisepflichtigen keinen Pass ausstellen? Im Entwicklungshilfe-Ministerium stoßen solche Ideen auf wenig Gegenliebe. Hier will man eher positive Anreize setzen. Mit bis zu 500 Millionen Euro jährlich sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze von Heimkehrern im Irak, in Nigeria, Afghanistan und weiteren Ländern finanziert werden. Damit will Minister Gerd Müller von der CSU 20.000 bis 30.000 Asylbewerber pro Jahr von einer freiwilligen Ausreise überzeugen, kündigte er in der "Augsburger Allgemeinen" an.

Mitwirken ist Pflicht

Nicht jeder Ausländer, der keinen Pass vorlegen kann, hat diesen übrigens mutwillig zerstört. Es komme auch häufig vor, dass Schlepper Flüchtlingen die Dokumente abnähmen, sagt Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des "Kölner Flüchtlingsrats". Aus Angst vor Polizei und Militär im eigenen Land vernichten manche ihre Dokumente auch zu Beginn der Flucht, etwa in Eritrea.

Claus-Ulrich Prölß berät Flüchtlinge in KölnBild: Ulrike Hummel

"Natürlich soll und muss der Pass vorgelegt werden, wenn man einen hat, damit von Anfang an die Identität geklärt ist", sagt Prölß der DW. "Der Pass alleine reicht ja nicht aus, um jemanden abzuschieben, da braucht es weitere Gründe." Prölß warnt Asylbewerber auch davor, bei den deutschen Behörden falsche Angaben zur Person zu machen. Das könne sich spätestens dann rächen, wenn jemand später gut integriert sei und ein Aufenthaltsrecht bewilligt bekommen soll. "Dann kommen die Leute oft in die Beratungsstellen und sagen, dass sie Buchstaben im Namen umgestellt oder ihr Geburtsdatum verändert haben. Das ist dann ein Problem, weil die Täuschung über die eigene Identität in vielen Fällen ein Ausschlussgrund für das Aufenthaltsrecht ist."

Ist der Pass einmal weg, muss ein Asylbewerber helfen, einen neuen zu beschaffen und seine Identität zu klären. Kommt jemand dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, dann können die Behörden auch Handy oder Wohnung durchsuchen sowie Strafen verhängen. Im Fall von John O. flatterte ein Strafbefehl "wegen fehlender Mitwirkung bei der Papierbeschaffung" ins Haus. Er legte Einspruch ein, doch vergangene Woche entschied das Amtsgericht: 700 Euro Strafe - viel Geld für den 41-Jährigen. Bei der nigerianischen Botschaft war er mittlerweile jedoch auch schon und hat einen neuen Pass beantragt.

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