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Politik

Asylbewerber sollen Handys herausgeben

19. Februar 2017

Deutsche Behörden sollen künftig Mobiltelefone von Flüchtlingen auslesen dürfen, um deren Identität festzustellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" hervor.

Deutschland Handys von Flüchtlingen im Visier
Ein Flüchtling spielt mit seinem Handy in einer Notunterkunft in Niedersachsen Bild: picture alliance/dpa/P. Schulze

Wenn Asylbewerber bei der Klärung ihrer Identität bei ihrer Registrierung nicht mitwirken, sollen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ihre Mobiltelefone schauen dürfen. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums liegt dem WDR, NDR und der "Süddeutschen Zeitung" vor. Er ist derzeit in der Ressortabstimmung, weshalb das Ministerium keine näheren Angaben dazu machen wollte. Bisher ist das BAMF auf die Einwilligung der Asylbewerber angewiesen. Mit dem neuen Gesetz soll nun die rechtliche Grundlage geschaffen werden, diese Zustimmung zu umgehen. Der Entwurf ist das Ergebnis eines Treffens von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 9. Februar, bei dem sie sich auf Eckpunkte zur Rückkehr von Flüchtlingen verständigt hatten.

150.000 Flüchtlinge wären 2016 betroffen gewesen

Wie aus den Unterlagen hervorgeht, schätzt das Bundesinnenministerium rückblickend, dass 2016 bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre. Betroffen wären damit etwa 150.000 Flüchtlinge gewesen.

Um die Aufgabe zu bewältigen, sollen die Außenstellen des BAMF mit forensischer Hard- und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Anschließend müssen die Inhalte voraussichtlich übersetzt werden.

Bislang versuchte das Bundesamt mit Sprachgutachten oder gezieltem Nachfragen zur angegebenen Geburtsstadt oder zu dem Herkunftsland die Identität der Betroffenen zu klären. Laut dem Ausländerzentralregister leben derzeit 213.000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.

Den Ausländerbehörden ist bei der Abschiebung der Zugriff auf Mobiltelefone oder andere Datenträger seit der Novelle des Aufenthaltsgesetzes von 2015 bereits erlaubt, wurde aber nur selten angewendet.

Flüchtlinge laden ihre Handy-Akkus auf Bild: picture alliance/dpa/K. Nietfeld

Alias-Personalien

Hintergrund des schärferen Vorgehens der Bundesregierung ist der Fall des tunesischen Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri. Dieser hatte mindestens 14 Identitäten in Deutschand benutzt. Sein Freund Bilel A., mit dem sich Amri am Abend vor dem Anschlag zum Essen getroffen hatte, und der nach dem Attentat als "Gefährder" eingestuft worden war, operierte mit 18 verschiedenen Namen. Lange Zeit konnte nicht geklärt werden, ob er Tunesier, Ägypter oder Libyer war. Tatsächlich ist er ein Landsmann Amris und wurde schließlich Ende Januar in seine Heimat abgeschoben. Außerdem wurden zuletzt auch immer wieder Fälle von Sozialleistungsbetrug mit Alias-Namen bekannt.

se/ust (ard, süddeutsche, dpa)

 

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