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Politik

Ungarns Transitzonen als Modell?

3. Juli 2018

Ungarn interniert seine Asylbewerber in Transitzonen an der EU-Außengrenze. Funktioniert das auch in Deutschland an der Binnengrenze zu Österreich, wie CDU und CSU das wollen? Bernd Riegert berichtet.

Ungarn Transitzone zu Serbien
Bild: Getty Images/AFP/A. Kisbenedek

Die Transitzentren, von denen in der Vereinbarung der Unionsparteien im Asylstreit die Rede ist, gibt es bereits in Ungarn. Dort dürfen Asylsuchende nicht nach Ungarn einreisen, sondern werden an zwei Übergangsstellen im Grenzzaun zu Serbien in die Transitzone, ein abgeschlossenes Containerdorf, vorgelassen. Und zwar pro Tag genau einer pro Grenzübergang.

Diese Zahl nennt die Hilfsorganisation "Hungary Helsinki Committee". Ein ungarischer Regierungssprecher bestritt, dass es eine Anweisung gebe nur einen Menschen pro Tag einzulassen. "Wir können ja nicht dafür, dass nur so wenige nach Ungarn wollen", sagte Janos Lazar, der Bürochef des Premierministers im Februar. Die Hilfsorganisation schätzt, dass auf der serbischen Seite etwa 4000 Migranten darauf warten, in Ungarn ihren Asylantrag zu stellen.

Transit ins "Niemandsland"

In der Transitzone, die Ungarn zu "Niemandsland" erklärt hat, wird dann geprüft, ob der Asylsuchende in einem anderen EU-Land registriert wurde oder der Asylantrag aus einem anderen Grund offensichtlich unbegründet ist. Diese Prüfung dauert meist nur wenige Stunden, kann aber maximal bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen. Stellt sich der Asylsuchende als "Dublin-Fall", also als bereits in der Asyldatenbank "Eurodac" registriert, heraus, wird er unmittelbar auf die serbische Seite des Grenzzauns gebracht und erhält ein Wiedereinreiseverbot für den gesamten "Schengen-Raum". Theoretisch hätte der abgewiesene Bewerber Anspruch, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Das geschieht aber nur in seltenen Fällen, so die Menschenrechtsorganisation "Hungary Helsinki Committee" in einem Lagebericht zu den Asylverfahren in Ungarn. Meistens bleibe für einen solchen Schritt keine Zeit oder die Asylsuchenden hätten keinen rechtlichen Beistand oder Zugang zu den nötigen Verfahren.

Warten im bewachten Containerdorf: Migranten in Ungarn reisen nicht einBild: Getty Images/AFP/C. Segesvari

Wird der Asylantrag angenommen und bearbeitet, werden die Antragsteller in der bewachten Transitzone untergebracht, die sie nicht verlassen dürfen. Das Asylverfahren dauert dann in Ungarn inklusive einer gerichtlichen Überprüfung drei bis sechs Monate. Abgelehnte Asylbewerber werden aus der Transitzone wieder nach Serbien zurückgeschoben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat diese Praxis bereits im März 2017 verurteilt. Er gab damals zwei Asylbewerbern aus Bangladesch Recht, die 23 Tage in einer Transitzone festgehalten und schließlich nach Serbien gebracht wurden. Der Gerichtshof nannte die Internierung ungesetzlich. Auch die Abschiebung nach Serbien wurde beanstandet, weil die Gefahr bestand, dass es zu einer "Kettenabschiebung" bis nach Griechenland kommen könne. Der ungarische Staat ist gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Ein abschließendes Urteil steht noch aus.

Wenige Asylsuchende in Ungarn

Die restriktive Handhabung der Asylverfahren führt dazu, dass die Fallzahlen in Ungarn fast der Idealvorstellung des Premierministers Viktor Orban, nämlich niemand hereinzulassen, nahe kommen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2018 wurden 2363 Asylsuchende direkt an den Eingängen der Transitzone abgewiesen. 325 Personen konnten laut "Hungary Helsinki Committee" einen Asylantrag stellen. In den bereits laufenden Asylverfahren wurden in diesen ersten vier Monaten des Jahres 326 Bewerber abgelehnt und sofort abgeschoben. 267 Menschen bekamen einen Flüchtlings- oder Schutzstatus zuerkannt. Trotz dieser Zahlen spricht der ungarische Premier von einer Massenzuwanderung und hat den "Ausnahmezustand" in der Migrationsfrage ausgerufen. Nur mit diesem Kunstgriff bleibt die Internierung der Asylsuchenden nach europäischen Asylgesetzen zulässig. Dort heißt es nämlich, dass das Festhalten in Transitzonen nur bei zugespitztem Migrationsdruck als Ausnahme in Frage komme.

Zäune gegen Migranten

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Um auch Asylsuchende unmittelbar zurückweisen zu können, die doch irgendwie nach Ungarn einreisen, hat die ungarische Regierung die sogenannte "acht Kilometer-Regel" eingeführt. Jeder Migrant, der bis zu acht Kilometer entfernt von der Grenze angetroffen wird, kann ohne weitere Prüfung in die Transitzonen gebracht werden. In einigen Fällen, so berichten Menschenrechtsorganisationen, werden Migranten irgendwo in Ungarn festgenommen und ohne Federlesens über die Grenze nach Serbien geschafft. Die Juristen streiten sich, ob Transitzonen in Ungarn überhaupt "Niemandsland" sind. Völkerrechtlich gesehen gibt es diesen Begriff nicht. Der für Migranten zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos hatte im März 2017 Ungarn besucht und die Regierung aufgefordert, die Standards für eine menschliche Unterbringung zu beachten. Direkte Kritik an der Idee der Transitzonen äußerte Avramopoulos nicht, denn bereits ein Jahr zuvor hatten die EU-Innenminister im Prinzip beschlossen, solche Transitzonen an den Außengrenzen der EU einzurichten und das ungarische Modell zu kopieren.

Zaun und Schlagbäume? Transitzonen erfordern Grenzkontrollen, die Migranten nicht umgehen könnenBild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

Transitzentren an der Binnengrenze?

Damit Transitzonen funktionieren, ist es zwingend notwendig, die Grenze mit einem Zaun oder sehr dichten Grenzkontrollen abzuriegeln. Nur so kann man Asylsuchende und Migranten zwingen, nicht einzureisen und sich zunächst bei den Transitzonen zu melden und dort ihre Anträge zu stellen. Im Falle Deutschland hieße das, dass die Grenze zu Österreich auf ihrer ganzen Länge von 817 Kilometern entsprechend abgesperrt und kontrolliert werden müsste. Das ist jedoch nach den Regeln des kontrollfreien Reiseverkehrs im Schengen-Raum nicht möglich. Außerdem schiebt Ungarn seine abgewiesenen Migranten nach Serbien, also ein Nicht-EU-Land zurück, das als sicherer Drittstaat gilt. Deutschland würde die Menschen aus seinen Transitzentren in die Schengen-Staaten Tschechien oder Österreich zurückschicken, die sie aber nicht aufnehmen müssten. Es sei denn Österreich und Tschechien würden entsprechenden Abkommen mit Deutschland unterschreiben, was beide jedoch ausgeschlossen haben. 

Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
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