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Politik

Atom-Abrüstung per Vertrag

Charlotte Voß
24. Oktober 2018

Donald Trump droht mit dem Rückzug der USA aus dem INF-Vertrag. Seit 1963 haben Russland, die USA und andere Staaten immer wieder versucht, mit Verträgen nuklear abzurüsten. Ein Überblick über die wichtigsten Verträge.

Tschechien Obama und Medwedew unterzeichnen START-Vertrag
Unterzeichnung des New START-Vertrags 2010 in PragBild: picture-alliance/dpa/S. Chirikov

US-Präsident Donald Trump sorgt mit der Drohung, den INF (Intermediate Range Nuclear Forces)-Vertrag aufzukündigen, international für Aufsehen und Unruhe. Experten fürchten nun ein neues Wettrüsten zwischen Russland und den USA. 1987 vereinbarten die beiden Staaten in dem Vertragswerk die Vernichtung aller landgestützten Flugkörper mit kurzer und mittlerer Reichweite (500 bis 5500 Kilometer) und deren Produktionsverbot. 

Der INF-Vertrag ist nicht die einzige Vereinbarung, die seit 1963 zur Begrenzung von Atomwaffen getroffen wurde. Nach der Kuba-Krise 1962, die die Welt an den Rand eines Atomkrieges brachte, fingen die Staaten an, der Bedrohung durch Atomwaffen mit Verträgen zu begegnen. Ein Überblick.

Atomteststopp-Abkommen (1963)
Es verbietet Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser. 1974, 1976 und 1996 wurde es mit weiteren Vereinbarungen ergänzt. Ursprünglich wurde es von Großbritannien, der Sowjetunion und den USA geschlossen. Später unterzeichneten auch Indien (1963), Israel (1964) und Pakistan (1988), alles Staaten mit Nuklearwaffen, den Vertrag. Pakistan hat ihn jedoch noch nicht ratifiziert. Deutschland unterzeichnete den Vertrag im August 1963.

US-Atombombentest (1945) - Solche Versuche wurden im Vertrag von 1963 verbotenBild: Imago/United Archives International

Atomwaffensperrvertrag (1968)
Eine der wichtigsten Vereinbarungen zur Begrenzung von Atomwaffen. Die fünf offiziellen Atommächte (USA, Frankreich, VR China, Großbritannien und Sowjetunion) dürfen demnach keine Nuklearwaffen an Dritte weitergeben. Dem Vertrag beigetretene Staaten, die keine Atomwaffen besitzen, dürfen keine erwerben oder produzieren. Der Vertrag wurde von den fünf Atommächten initiiert. Bis heute haben 191 Staaten den Vertrag unterzeichnet bzw. akzessiert. Nur vier Staaten sind nicht Mitglied des Vertrags geworden: Indien, Israel, Pakistan und Südsudan. Nordkorea trat im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Sein endgültiger Status wird seither offen gehalten.

Vereinbarung über Atomunfälle (1971)
Laut dem Vertragswerk müssen sich die Supermächte sofort benachrichtigen, sollte es zu einem atomaren Zwischenfall kommen. So soll einem "unbeabsichtigten" Nuklearkrieg vorgebeugt werden.

SALT-I (Strategic Arms Limitation Talks) und ABM-Vertrag (1972)
Geschlossen zwischen den USA und der Sowjetunion. Das Vertragswerk bestand aus zwei Teilen: Der eine Teil war im Wesentlichen ein Bauverbot für neue landgestützte Interkontinentalraketen (ICBM) und seegestützte Submarine-launched ballistic missiles (SLBM) und wurde auf fünf Jahre befristet. Der zweite Teil bezog sich auf Raketenabwehrsysteme (Anti-Ballistic Missiles, ABM). Er erlaubte im Umkreis der Hauptstädte Moskau und Washington die Aufstellung von ABM-Systemen zur Abwehr feindlicher Raketen. Die USA kündigten den ABM-Vertrag 2001 einseitig. SALT I konnte das Wettrüsten der beiden Supermächte nicht stoppen. Der Vertrag bedeutete lediglich, dass die Sowjetunion ihren bei Nuklearwaffen erreichten Vorsprung weitgehend aufgab und die USA die Gelegenheit erhielten, ihren Rückstand aufzuholen.

SALT-II (1979)
Neuregelung des Vorgänger-Abkommens. Zum ersten Mal wurden nicht nur Lang-, sondern auch Mittelstreckenraketen limitiert. Zunächst war der Vertrag bis 1985 befristet, wurde aber erst 1991 vom START-1-Vertrag abgelöst. Der US-Senat verweigerte die Ratifizierung des Abkommens mit Hinweis auf den Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan 1979. Die USA erklärten sich aber bereit, sich an die Regelungen zu halten, so lange es die Sowjetunion auch tue. 

1987: US-Präsident Ronald Reagan und KP-Chef Michail Gorbatschow feiern den Abschluss des INF-VertragsBild: picture-alliance/dpa

Mittelstreckenraketen-/INF-Vertrag (1987)
Der Vertrag, um den es Trump aktuell geht. Das Abkommen sieht die kontrollierte Vernichtung aller landgestützten Raketen in Europa mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 Kilometern vor. Außerdem wurden neue Waffen dieser Kategorie verboten. Der Vertrag wird als Durchbruch bei den Bemühungen um eine Abrüstung gesehen, da es sich um einen wirklichen Verzicht auf eine ganze Familie von Waffen handelt, erstmals verbunden mit wirksamen Kontrollverfahren, und nicht nur Obergrenzen festgelegt wurden. Am 31. Mai 2001 galt der Vertrag als vollständig umgesetzt. Seine Laufzeit ist jedoch unbegrenzt. Beide Seiten haben das Recht, sich von dem Vertrag zurückzuziehen. Bereits 2007 erklärte der russische Präsident Wladimir Putin, der Vertrag diene wegen des Verhaltens der USA nicht mehr russischen Sicherheitsinteressen. 2014 warfen die USA Russland zum ersten Mal vor, gegen den Vertrag verstoßen zu haben.

START I (Strategic Arms Reduction Treaty, 1991)
Erstes Atomabkommen zwischen den USA und Russland nach Ende des Kalten Krieges. Er trat 1994 in Kraft und enthielt die Einigung auf eine Verringerung der Bestände weit reichender Systeme (über 5000 Kilometer) um durchschnittlich 25 bis 30 Prozent auf 8500 amerikanische und 7000 sowjetische Sprengköpfe. Durch ein Zusatzprotokoll galt der Vertrag für die USA, Russland, Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine. Die letzteren drei Staaten haben seitdem ihre Atomwaffen vollständig abgerüstet. Ende 2009 lief der Vertrag aus.

START II (1993)/SORT (2001)
1993 wurde eine weitere Verringerung der Waffen vereinbart: Den USA verbleiben danach noch 3500 Sprengköpfe, Russland 3000. Erst im Jahr 2000 ratifizierte die russische Duma den Vertrag - 2001 kündigten die USA jedoch den ABM-Vertrag, der Bedingung für die Ratifizierung durch Russland war. Somit trat der Vertrag nicht in Kraft. Stattdessen wurde 2001 eine neue Vereinbarung getroffen: SORT (Strategic Offensive Reductions Treaty). Beide Seiten erklärten sich bereit, anstelle des Abschlusses von START II unilateral die Sprengköpfe zu reduzieren. Die Vereinbarung betraf jedoch anders als START II nicht Trägerraketen, sondern nur einsatzbereite Sprengköpfe.

New START (2010)
2010 unterzeichneten die USA und Russland einen neuen, bis 2020 gültigen Vertrag über Maßnahmen zur weiteren Begrenzung von Atomwaffen. Dieser sieht ab der Ratifizierung des Vertrages für die nächsten sieben Jahre eine Reduzierung der Anzahl der Sprengköpfe von 2200 auf je 1550 und die Anzahl der Trägersysteme von 1600 auf 800 vor. Er wurde 2010 von den USA und 2011 von Russland ratifiziert. Die Reduzierung der Waffen sollte bis Februar 2018 abgeschlossen sein. 2013 kündigten die USA an, das START-Abkommen neu aushandeln zu wollen. Im vergangenen Jahr wurde zum ersten Mal unter der Regierung Trump darüber verhandelt.

Atomwaffenverbotsvertrag (in Verhandlung seit 2016)
Eine Vereinbarung der Vereinten Nationen. Sie sieht das Verbot von Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und Einsatz von Atomwaffen vor sowie die Drohung damit. Erste Verhandlungen 2016. Im Juli 2017 wurde der Vertrag mit 122 Stimmen angenommen. Bis Mitte August 2018 hatten 60 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 14 ihn ratifiziert. Er soll 90 Tage nach der 50. Ratifizierung inkraft treten. Mit einer Ratifizierung durch Russland und die USA wird bisher nicht gerechnet. Auch die meisten NATO-Staaten lehnen das Vorhaben ab.

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