1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Atomausstieg: Mehr Geld für die Konzerne?

12. November 2020

Seit Jahren beklagen die Stromkonzerne, dass sie der Atomausstieg massiv wirtschaftlich schädigt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ihnen in Teilen Recht gegeben. Die Rechnung wird nun neu aufgemacht.

Deutschland stillgelegtes AKW Mülheim-Kärlich, Neuwied
Auch um das stillgelegte Kraftwerk Mülheim-Kärlich geht esBild: Imago/S. Ditscher

Es ist ein Urteil, das auch die Politik beschäftigen wird: Die Ausgleichszahlungen, die Atomkonzerne aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs erhalten, müssen neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde des schwedischen Konzerns Vattenfall stattgegeben.

Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Atomkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Dann ist in Deutschland Schluss mit der Atomkraft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.

Die Vorgaben für diese Entschädigungen, die das oberste Gericht bereits in seinem damaligen Urteil verlangt hatte, seien bisher nicht erfüllt, kritisieren die Richter jetzt. Konkret ging es um Ausgleichszahlungen für die Vattenfall-Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel.

Regelung durch EU-Kommission fehlt

Der Erste Senat des Gerichts beanstandete mehrere Punkte. Zum einen seien die Voraussetzungen für Entschädigungszahlungen unklar geregelt, es könne eine zu massive Kürzung der Ansprüche geben. Schließlich sei die Novelle aber auch wegen formaler Mängel bisher nicht in Kraft getreten. Es fehle nämlich an der verbindlichen Genehmigung der Regelung durch die EU-Kommission, so die Begründung.

Rüge aus Karlsruhe für den Bundestag: "zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet"Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Der Gesetzgeber habe damit seine Pflicht noch nicht erfüllt, bis zum 30. Juni 2018 eine Neuregelung zu schaffen. "Der Gesetzgeber ist daher im Ergebnis weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet", heißt es in dem Beschluss.   

Als Reaktion auf das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundestag im Jahr 2018 die 16. Novelle des Atomgesetzes verabschiedet. Darin heißt es unter anderem, dass die Betreiber sich zunächst ernsthaft um "eine Übertragung der Strommenge" auf andere Atomkraftwerke bemühen müssten, bevor sie Anspruch auf Kompensation hätten.

Vattenfall hatte wegen der 2011 festgelegten festen Abschalttermine keine Möglichkeit mehr, seinen beiden deutschen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ursprünglich einmal zugeteilte Strommengen noch konzernintern zu produzieren. Dafür soll der Konzern 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe verlangen können. Erst dann, befand seinerzeit das Bundesumweltministerium, lasse sich die genaue Summe dafür bestimmen.

Die gesetzlichen Regelungen dazu sind aber in Teilen "unzumutbar", wie es nun in der Karlsruher Entscheidung heißt.

"Dreistelliger Millionen-Euro-Betrag"

Zunächst blieb unklar, welche Summen auf den deutschen Staat für Ausgleichszahlungen zukommen könnten. Wegen des Atomausstiegs ist auch noch eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel.

Vattenfall äußerte sich erfreut über die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts. Auch der Essener Energiekonzern RWE sieht seinen Anspruch auf Entschädigungen für die vorzeitige Abschaltung seiner Atomkraftwerke durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt. Die Entscheidung müsse aber noch genau geprüft werden. RWE erwarte als Entschädigung für nicht mehr nutzbare Reststrommengen seiner Atomkraftwerke ungefähr einen "mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag", sagte Finanzvorstand Markus Krebber. "Daran hat sich auch heute nichts geändert." Bisher sei kein Geld geflossen. Das sei erst nach dem Atomausstieg vorgesehen.

ml/ar/se (rtr, afp, dpa)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen