Deutschland macht bei neuen EU-Scheidungsregeln mit
28. Mai 2010Es ist ein langwieriges Projekt für EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Sie will endlich mehr Rechtssicherheit für Paare aus bi-nationalen Ehen erreichen. Rund 140.000 grenzüberschreitende Scheidungsfälle gibt es pro Jahr in der EU. Oft nutzt der stärkere Partner die rechtlichen Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Staaten zu seinem Vorteil aus.
Insgesamt zwölf Länder nehmen teil
Mit Deutschland, Lettland und Belgien haben sich jetzt weitere drei Länder der Initiative von ursprünglich zehn EU-Mitgliedsländern angeschlossen, die bei der EU-Kommission einen Antrag auf verstärkte Zusammenarbeit gestellt hatten. Nachdem Griechenland zwischenzeitlich wieder ausgestiegen ist, handelt es sich noch um Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Rumänien, Slowenien und Bulgarien.
Laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dürften mit der Teilnahme Deutschlands jetzt etwa zwei Drittel der EU-Bevölkerung von den neuen Regelungen profitieren. Mit rund 50 000 jährlich geschlossenen grenzüberschreitenden Ehen liegt Deutschland EU-weit vorn. Nur wer in einem teilnehmenden Land lebt - beziehungsweise die Staatsbürgerschaft eines teilnehmenden Landes hat - kann sich künftig aussuchen, nach welchem Recht er oder sie sich im Falle einer Trennung scheiden lassen möchte.
Eine Premiere bei der "verstärkten Zusammenarbeit"
EU-Justizkommissarin Viviane Reding erwartet, dass sich bis zum Ende des Jahres noch weitere EU-Länder anschließen werden. "Deutschland, Belgien und Lettland liefern den Beweis, dass allen Mitgliedstaaten die Tür stets offen steht, wenn sie sich an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen wollen".
Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass einzelne Mitgliedsstaaten die Methode der "verstärkten Zusammenarbeit" nutzen, für die mindestens neun Länder zusammenarbeiten müssen. Nach dem Vertrag von Lissabon müssen die Staaten ihre Absicht dem Rat und der EU-Kommission mitteilen. Eine Initiative der Kommission zu mehr Rechtssicherheit für bi-nationale Ehepartner aus dem Jahr 2006 war am Veto einzelner Mitgliedsstaaten im Rat gescheitert.
Wenn der jetzige Vorstoß zur verstärkten Zusammenarbeit von den EU-Justizministern und vom Europaparlament befürwortet wird, kann der Beschluss in Kraft treten. Für Viviane Reding ein wichtiger Schritt nach vorn: "Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie die EU vorangebracht werden und den Bürgern in einer wichtigen familienrechtlichen Frage helfen kann."
Autorin: Susanne Henn
Redaktion: Gero Rueter