1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Auch Rechtsextreme haben einen Kandidaten

22. Mai 2009

Der rechtsnationale Liedermacher Frank Rennicke hat keine Chancen, in das höchste Staatsamt gewählt zu werden. Nur vier Stimmen sind ihm sicher: Die Stimmen der Vertreter der beiden rechtsextremen Parteien NPD und DVU.

Der NPD-Liedermacher Frank Rennicke (Foto: Marek Peters/Lizenziert unter Creative Commons)
Bild: Wikipedia/Autor: Marek Peters/Lizenziert unter Creative Commons

Der rechtsnationale Liedermacher Frank Rennicke hat keine Chancen, in das höchste Staatsamt gewählt zu werden. Nur vier Stimmen sind ihm sicher, die Stimmen der Vertreter von NPD und DVU - der beiden rechtsextremen Parteien, die ihn in das aussichtslose Rennen geschickt haben.

Es sei nie sein Wunsch gewesen, für das höchste

Amt in der BRD zu kandidieren, sagte Rennicke in einem Interview mit der Online-Ausgabe der "Deutschen Stimme", dem Parteiorgan der NPD. Dennoch sei es ihm Verpflichtung und Ehre, der, so wörtlich, "diffamierten volksbewussten Opposition in der Bundesversammlung ein Gesicht" zu geben.

Rechter Liedermacher

Der 45-jährige Rennicke, der Vater von sechs Kindern ist und sich stets bieder mir kurzen Haaren und traditioneller Kleidung präsentiert, gilt als der einflussreichste Liedermacher des rechtsextremen Lagers. Seit 1989 tritt er regelmäßig bei Parteiveranstaltungen der NPD auf, der er 1994 beitrat.

In seinen Liedertexten, die er meist in einfachen Arrangements zur Gitarre vorträgt, glorifiziert er die Wehrmacht, besingt die "Heimat" der Vertriebenen und verbreitet eine schwülstige Blut-und-Boden-Romantik. Er zieht gegen die USA, die multikulturelle Gesellschaft und die von ihm als "Gutmenschen" und Linksfaschisten diffamierten Politiker zu Felde und warnt vor "Überfremdung". Mehrere seiner Lieder wurden daher von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt. Sein "Heimatvertriebenen-Lied" trug ihm im Jahr 2000 eine Verurteilung des Amtsgerichts Böblingen wegen Volksverhetzung ein.

Das Landgericht Stuttgart hob das Urteil auf und verurteilte ihn stattdessen wegen achtfacher Volksverhetzung und wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu einer 17-monatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Rennicke legte Verfassungsbeschwerde ein und im März 2008 hob das Bundesverfassungsgericht die Urteile auf.

Ohne Chance

Rennicke, der 1964 in Braunschweig geboren wurde, gehörte als Jugendlicher der "Wiking-Jugend" an, die 1994 verboten wurde. Der "rechte Barde", wie er sich selbst nennt, gefällt sich in der Rolle des verfolgten Widerstandskämpfers. Aus seiner Verachtung für das politische System der Bundesrepublik Deutschland, deren höchstes Amt er anstrebt, macht Rennicke keinen Hehl. Er habe den Staat als "Inbegriff für Intoleranz, Gesinnungsjustizapparat und unehrenhaften Zeitgeist" erlebt, sagte er der "Deutschen Stimme".

Bei der Bundespräsidentenwahl tritt er zwar ohne jede Chance an. Seine Kandidatur stellt aber sicher, dass sich die demokratischen Kandidaten nicht von den Stimmen des kleinen rechtsextremen Lagers in der Bundesversammlung wählen lassen müssen.

Autorin: Bettina Marx

Redaktion: Kay-Alexander Scholz