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Kofferbomber-Urteil

Peter Philipp9. Dezember 2008

Die Kofferbomber von Köln und die vermeintlichen Drahtzieher des 11. September - Terroristen sind sie beide, die Schuldbekenntnisse unterscheiden sich, genauso wie die Gerichtsverfahren, kommentiert Peter Philipp.

Bild: DW

Zwei Prozesse, ein Thema: Es geht um Terrorismus und wie man damit umgeht. Kläger wie Angeklagte. Ein Jahr lang wurde in Düsseldorf gegen einen der beiden "Kofferbomber" verhandelt, die am 31. Juli 2006 selbstgebastelte Bomben in zwei deutschen Regionalzügen hinterlassen hatten – die zum Glück nicht detonierten. Und im US-Gefangenenlager von Guantánamo auf Kuba stehen nun die fünf angeblichen Haupt-Planer des 11. September vor Gericht.

Peter Philipp

Gegensätzlicher könnten die Beschuldigten kaum sein: Die Angeklagten von Guantánamo wollen sich als "schuldig" bekennen. Sie stehen zu ihrer Tat, sind stolz darauf und nichts scheint sie mehr zu beunruhigen als der Gedanke, auf Dauer in einem Kerker zu verschwinden und nicht von einem amerikanischen Henker zum "Märtyrer" gemacht zu werden.

Auch der nun in Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilte Kofferbomber zeigte keine Reue, aber er versuchte, dem Gericht weiszumachen, dass er die Bomben doch absichtlich so konstruiert habe, dass sie nicht funktionieren und Menschen schaden konnten. Ihm sei es nur darum gegangen, der deutschen Öffentlichkeit einen Denkzettel zu verpassen – für Mohamed-Karikaturen, die allerdings in Dänemark veröffentlicht worden waren. Und der in den Libanon geflohene und dort bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilte Komplize versuchte, sein Geständnis zu widerrufen: Es sei unter Folter zustande gekommen.

Religiöse Fanatiker gegen kleine Bombenleger

Ganz offensichtlich hat man es in beiden Fällen mit Tätern unterschiedlichen Kalibers zu tun. In Guantánamo die unverbesserlichen Fanatiker, die in ihrem grenzenlosen Hass auf die USA für kurzen Prozess plädieren (und sich damit einen "heldenhaften" Abgang bereiten wollen), in Düsseldorf der kleine Bombenleger, der den Rechtsstaat zu manipulieren versuchte, den er doch eigentlich schocken und bekämpfen wollte. Wie der Elternmörder, der um Gnade bittet, weil er doch Waise sei.

Das Düsseldorfer Gericht hat sich davon nicht beeindrucken und in die Irre führen lassen: Wer Bomben bastelt und an öffentlichen Plätzen – auch Zügen – versteckt, der hat jeden Anspruch auf Milde verwirkt. Was freilich auch nicht heißt, dass der juristische Schutz durch den Rechtsstaat in seinem Fall ausgesetzt wäre. Auch ein Terrorist hat Anspruch auf einen fairen Prozess und auf umfassende und professionelle Verteidigung. Der Prozess von Düsseldorf ist nach diesem Grundsatz geführt worden. Bei dem in Guantánamo steht solches sehr in Zweifel – und zwar deutlich. Selbst wenn die Bush-Regierung in ihren letzten Wochen plötzlich demonstrieren will, dass auch auf der kubanischen US-Enklave Recht und Gesetz oberste Priorität haben.

Schandfleck Guantánamo

Weltweit – so auch für Bush-Nachfolger Obama – steht längst fest, dass Guantánamo ein Schandfleck ist. Aber es wird noch ein schwerer Gang für Washington werden, sich dieser Bürde zu entledigen. Und dabei steht außer Zweifel, dass die Täter des 11. September abgeurteilt und bestraft werden müssen. So wie auch jeder – selbst verhinderte – Bombenleger in Deutschland vor Gericht gebracht werden muss. Selbst wenn auch der korrekteste Prozess und das korrekteste Urteil nicht werden verhindern können, dass morgen oder übermorgen wieder andere Täter aufstehen und zur Waffe des Terrorismus greifen. Hiergegen müssen ganz andere – präventive - Mittel eingesetzt werden. Im Gerichtssaal ist es dafür bereits zu spät.

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