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Aus für Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

4. April 2012

Nachtflüge am Frankfurter Flughafen bleiben verboten. Zwischen 23 und 5 Uhr sind keine Starts und Landungen erlaubt. Lärmgegner können sich freuen, die Luftfahrtbranche ist alarmiert.

Flugzeug im Landeanflug (Foto: dapd)
Bild: dapd

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Nachtflugverbot am größten deutschen Flughafen bestätigt. In einem mit Spannung erwarteten Urteil verwarfen die Richter die Revison der Wiesbadener Landesregierung gegen eine entsprechende Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel. Dieser hatte im Herbst die von der Landesregierung zugelassenen 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt untersagt. Nun muss das Land über die Zulassung von Nachtflügen neu entscheiden. Hessens Verkehrsminister Dieter Posch erklärte jedoch bereits, das Nachtflugverbot werde zu 100 Prozent umgesetzt.

Das Verbot ist ein Sieg für die Anwohner des Großflughafens im Rhein-Main-Ballungsraum, die seit Monaten gegen den Fluglärm demonstrieren. Der größte Wunsch der Fluglärmgegner - die Schließung der neuen Landebahn Nordwest - bleibt aber unerfüllt: Der Ausbau des Flughafens mit einer vierten Landebahn sei prinzipiell rechtmäßig, urteilte das Gericht. In den sogenannten "Nachtrandstunden" zwischen 22 und 23 Uhr und 5 und 6 Uhr sollen durchschnittlich nur 133 statt der bisher erlaubten 150 Flüge stattfinden dürfen.

Demonstration gegen Fluglärm im Februar im Frankfurter FlughafenBild: dapd

Eigentlich hätte alles anderes laufen sollen: Um beim Bau der neuen Landebahn massive Proteste zu vermeiden, hatte die Landesregierung vor der Entscheidung alle Betroffenen an einen Tisch geholt. In langwierigen Gesprächen einigten sich das Land, der Flughafen, Airlines und Anwohner auf einen Kompromiss: Die neue Piste darf gebaut werden, aber dafür herrscht nachts zwischen 23 Uhr und 5 Uhr Ruhe am Himmel.

In seinem Bauantrag beim hessischen Wirtschaftsministerium hatte die Betreibergesellschaft Fraport deshalb auch keine Nachtflüge verlangt - die 17 Flugbewegungen hatte erst die Behörde in den sogenannten Planfeststellungsbeschluss geschrieben, zur Überraschung aller. Der Verfahrensfehler habe nun darin bestanden, dass das Land die Betroffenen nicht noch einmal gefragt hätte, sagte Richter Rüdiger Rubel. "Das ist eine wesentliche Änderung der beantragten Betriebsregelung und hätte mitgeteilt werden müssen." Die Nachtflug-Genehmigung sei deshalb "unzulässig".

Millionen-Verluste befürchtet

Die Luftfahrtbranche kritisierte, das Urteil verschlechtere die Entwicklungsmöglichkeiten Frankfurts. "In Amsterdam, Paris, London oder Dubai gibt es solche Beschränkungen nicht", sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch. Die Lufthansa sprach von einem schweren Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Lufthansa-Cargo-Tochter hat in Frankfurt eine eigene Frachtflotte stationiert. Einige der Flugzeuge transportierten nachts Waren nach Asien und Nordamerika. Ein Nachtflugverbot kostet Lufthansa Cargo nach eigenen Angaben im Jahr 40 Millionen Euro Gewinn.

Der Flughafenbetreiber Fraport fand sich mit der Entscheidung ab: So schwierig und ärgerlich das insbesondere für Frachtflüge sei, die Einschränkungen müssten akzeptiert werden, erklärte Konzernchef Stefan Schulte.

Aus Sicht des Umweltbundesamts (UBA) wurde Lärm als Umweltproblem lange unterschätzt. "Tatsächlich sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm enorm", sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Angesichts der Tragweite forderte er eine Neuregelung des Luftverkehrs: Starts und Landungen müssten künftig deutschlandweit so organisiert werden, dass die negativen Auswirkungen minimiert werden.

Kein generelles Nachtflugverbot in Deutschland

Das Bundesverkehrsministerium machte deutlich, dass es von einem generellen Nachtflugverbot in Deutschland nichts halte. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur sei wichtig für Wohlstand und Arbeitsplätze, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Er betonte, dass es an den verschiedenen Flughäfen in Deutschland jedoch regional sehr unterschiedliche Besonderheiten gebe. Neben der Wirtschaftlichkeit seien in diesem Zusammenhang auch "Aspekte des Lärmschutzes zu berücksichtigen."

pb/hp (rtr, dapd, dpa)

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