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Politik

Auschwitz-Wachmann Hanning mit 95 gestorben

1. Juni 2017

Vor einem Jahr erst war das SS-Mitglied wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen des folgenden Revisionsverfahrens blieb Hanning bis zuletzt auf freiem Fuß.

Reinhold Hanning während des Prozesses im vergangenen Jahr vor dem Detmolder Landgericht (Foto: picture alliance/AP Photo/B. Thissen)
Reinhold Hanning während des Prozesses im vergangenen Jahr vor dem Detmolder Landgericht Bild: picture alliance/AP Photo/B. Thissen

Der im vergangenen Jahr vom Landgericht Detmold verurteilte Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning ist im Alter von 95 Jahren gestorben. Er starb bereits am Dienstagabend, wie Rechtsanwalt Andreas Scharmer in Detmold mitteilte. Gegen das Urteil vom Juni 2016 hatte Hanning Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Mit einer Entscheidung sei im Juli gerechnet worden, sagte Scharmer.

Der frühere SS-Wachmann aus dem westfälischen Lage war wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Detmold sah es als erwiesen an, dass Hanning in seiner Funktion als Wachsoldat im Konzentrationslager Auschwitz in der Zeit von Januar 1943 bis Juni 1944 dazu beigetragen hat, dass die tausendfachen Morde geschehen konnten. Insgesamt war Hanning rund zweieinhalb Jahre in Auschwitz. Eine direkte Mittäterschaft konnte nach Ansicht der Kammer jedoch nicht nachgewiesen werden.

Teilgeständnis und Entschuldigung bei Hinterbliebenen

In dem von Februar bis Juni 2016 verhandelten Prozess war mit Hanning einer der letzten noch lebenden mutmaßlich Verantwortlichen für Verbrechen der Nationalsozialisten angeklagt. Er hatte ein Teilgeständnis abgelegt und sich bei den Hinterbliebenen seiner Opfer entschuldigt. Das Landgericht entschied im vergangenen Jahr, dass er in der KZ-Hierarchie über der Funktion eines einfachen Wachmanns stand. Hanning war laut Urteil 1940 freiwillig der Waffen-SS beigetreten.

In einem weiteren Auschwitz-Prozess war 2015 der frühere SS-Mann Oskar Gröning vom Lüneburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Ob Gröning die Strafe antreten muss, wird derzeit geprüft. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragte Amtsarzt hatte eine grundsätzliche Haftfähigkeit bescheinigt.

sti/stu (afp, dpa, epd)

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