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Im Ausland wählen

25. August 2009

Deutsche können auch vom Ausland aus an Wahlen in Deutschland teilnehmen. Das gilt natürlich auch für die Bundestagswahl. Zu unterscheiden ist dabei nur, ob der Wähler in Deutschland gemeldet ist oder nicht.

Symbolbild Wahlen (Grafik: DW)
Bild: DW

Haben Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland und sind also bei einer Gemeinde gemeldet, werden ihnen die Wahlscheinunterlagen automatisch an ihre deutsche Adresse zugesendet. Füllen Sie diese so aus, dass ihnen die Briefwahlunterlagen an ihre Adresse im Ausland geschickt werden. Von dort aus können sie dann per so genannter Briefwahl abstimmen.

Bild: picture-alliance/ dpa

Haben Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, sind also nicht mehr bei einer Gemeinde im Bundesgebiet gemeldet, können Sie dennoch an der Wahl teilnehmen. Dazu schreiben Sie an das Wahlamt der Gemeinde, in der Sie zuletzt gemeldet waren, und beantragen die Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis. Dazu müssen sie ein spezielles Formular ausfüllen, das sie auf der Seite des Bundeswahlleiters (siehe Link unten) runterladen können. Von dort werden Ihnen dann die Wahlunterlagen zugeschickt. Sie können dann per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Der bei früheren Wahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die seit mehr als 25 Jahren im Ausland leben, ist entfallen, so dass auch sie an der Bundestagswahl 2009 am 27. September 2009 teilnehmen können.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Postlaufzeiten. Nicht in allen Teilen der Welt wird die Post schnell und ohne Verzögerung befördert und ausgeliefert, dies sollte auf jeden Fall einkalkuliert werden. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig.

Der Antrag muss bis spätestens 6. September 2009 gestellt sein.

Autor: Dirk Kaufmann

Redaktion: Karin Jäger

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