In Bayern ist eine Fahrerin mit ihrem Pkw mitten auf der Autobahn mit einer Drohne zusammengestoßen. Es fliegen immer mehr der unbemannten Objekte, das Unfallrisiko steigt. Deshalb sollen bald strengere Regeln gelten.
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Das 1,2 Kilogramm schwere Fluggerät und das Fahrzeug der Frau kollidierten auf der A99 nahe Germering, wie die Polizei mitteilte. Dabei wurde die Front des Wagens beschädigt, die Autofahrerin und ihre Beifahrerin blieben jedoch unverletzt. Die Drohne stand auf der Fahrbahn, als das Auto sie erfasste. Gestartet sei das Fluggerät im Münchner Stadtteil Neuaubing, nur wenige Kilometer vom Unfallort entfernt.
Der Drohnenpilot, ein 51 Jahre alter Münchner, meldete sich nach einem Presseaufruf bei der Polizei. Ihm zufolge war die Drohne aufgrund eines technischen Defekts oder eines Bedienungsfehlers weggeflogen, außer Sicht geraten und auf der Autobahn gelandet. Die Beamten ermitteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Mann.
Höheres Risiko von Vorfällen
Drohnen werden in Deutschland immer beliebter - bereits mehrere hunderttausend der Fluggeräte sind nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) hierzulande im Einsatz. Damit steigt auch das Risiko von Zwischenfällen. Im vergangenen Jahr meldeten Flugzeugpiloten der DFS 64 Drohnensichtungen - 2015 waren es nur 14.
Das Bundeskabinett hat deshalb einen Verordnungsentwurf beschlossen, der strengere Vorschriften für verschiedene Drohnenmodelle vorsieht. Dem Entwurf zufolge soll künftig eine Kennzeichnungspflicht für alle Modelle ab 250 Gramm gelten. Sie sollen eine Plakette bekommen, auf der Namen und Adresse des Eigentümers stehen.
"Führerschein" für die kleinen Flugobjekte
Für das Führen von Drohnen ab zwei Kilo soll sogar ein sogenannter Kenntnisnachweis Vorschrift werden. Der Nachweis soll entweder durch Vorlage einer Pilotenlizenz oder nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle erfolgen. Eine behördliche Erlaubnis soll künftig für Geräte ab fünf Kilo Gewicht sowie für Drohneneinsätze bei Nacht eingeholt werden.
Drohnen zeigen die Welt von oben
Spektakuläre Luftaufnahmen waren früher ein teures Hobby und meist eher Hobbypiloten oder Geheimdienstmitarbeitern vorbehalten. Mit dem Aufkommen von Drohnen aber kann man jetzt preisgünstig die Welt von oben sehen.
Bild: picture-alliance/dpa/B. Thissen
Hoch über Brandenburg
Sieht aus wie das Fell eines Kamels, ist aber ein Sommerbild aus dem Osten Deutschlands. Wenn die Sonne auf die Kornfelder Brandenburgs scheint, ergibt sich aus Drohnenperspektive diese Ansicht!
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul
In Reih und Glied
Weinbau ist Präsizionsarbeit - und das vom Anlegen des Weinbergs bis hin zur Lese. Das wird spätestens beim Blick aus der Vogelperspektive klar. Auch wenn England nicht unbedingt als Weinhochburg bekannt ist - hier im Süden, in der Grafschaft Hampshire, werden Trauben für einen bekannten Sekt angebaut.
Bild: picture-alliance/empics
Müll, wohin die Drohne blickt
Auch um die schiere Größe von etwas zu erfassen, lohnt sich der Gang bzw. der Flug in die Luft. Hier im hessischen Goslar wird Elektromüll recycelt - eine Riesenmenge Schrott.
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte
In der L(i)egebatterie
Wer lieber individuell urlaubt, der sollte diesen Strand in Kavala im Norden Griechenlands wohl besser meiden. Denn spätestens die Drohne zeigt, dass die Touristen wie die Hühner auf der Stange aufgereiht sind. Das klare Wasser - hier nicht zu sehen - dürfte das allerdings für viele wieder wettmachen.
Bild: picture-alliance/NurPhoto
Was fliegt denn da?
Besuch von einem unbemannten Flugobjekt bekommen die Eisbären im Zoo von Gelsenkirchen offensichtlich eher selten. Lara (links) und Bill lassen sich allerdings nicht vom Baden abhalten.
Bild: picture-alliance/dpa/A. Heimken
(Fast) unbegrenzte Möglichkeiten
Und so sieht eine Foto-Drohne übrigens aus. Die Regeln für die Benutzung sind in jedem Land anders. In Deutschland zum Beispiel dürfen sie nicht in der Nähe von Flughäfen fliegen und auch nicht über bestimmte Objekte wie Militärgebiet, Krankenhäuser und Gefängnisse.
Bild: DW/D. Späth
Schneetreiben
Einen besonderen Perspektivwechsel bietet der Blick auf dieses vollgeschneite Hausdach. Ideal zum Inspizieren des Daches: die Drohne. Sie ersetzt so manchen Klettereinsatz. Der wäre bei Eis und Schnee auch nicht wirklich zu empfehlen.
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte
Tropen in Deutschland
250 Meter lang ist dieser Wildwasserkanal. Und er liegt in der Nähe von Cottbus. Das "Tropical Islands" bietet in einer riesigen Halle eine Tropenlandschaft mit Außenbereich. Der Farbkontrast zwischen Tropenlandschaft und der Landschaft der Lausitz wird aus der Luft besonders gut deutlich.
Bild: picture-alliance/dpa/R. Hirschberger
Grenzflieger
Kein Grenzgänger, sondern eher Grenzflieger ist diese Drohne, die zwischen dem deutschen Küstrin und dem polnischen Kostrzyn an der Oder unterwegs ist. Der nördliche Teil der Oder bildet seit 1945 einen großen Abschnitt der deutsch-polnischen Grenze.
Bild: picture-alliance/ZB/P. Pleul
Farbenspiel
Unweit der deutsch-polnischen Grenze ist auch dieses Foto entstanden: Ein bunter Mischwald im Morgenlicht, aufgenommen Ende November 2016 in Brandenburg. Der Feldrand bietet einen besonderen Kontrast.
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul
Weißer Wirbel
Immer brav mit der Herde - daraus ergibt sich dann dieser Anblick. Wer das jetzt immer noch für ein Satellitenbild aus dem Wetterbericht hält, nein: Es handelt sich um Schafe in Niederbayern.
Bild: picture-alliance/dpa/A. Weigel
Just smile!
Zu ganz neuen Kunstformen regen die Drohnen an - zumindest "malen" diese Studierenden der Shenyang Agraruniversität in China einen Smiley auf ihren Campus.
Bild: picture-alliance/Photoshot/Z. Wenkui
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Schon jetzt gibt es verschiedene Verbotszonen, zum Beispiel rund um Flughäfen. Der Verordnungsentwurf fasst die Vorschriften, die sich bislang zum Teil in den Ländern unterschieden, einheitlich zusammen und ergänzt sie. Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass der Drohnenpilot immer Sichtkontakt zu dem Flieger hat.
Daneben sieht der Entwurf Gegenden vor, in denen nicht geflogen werden darf. Das Verbot soll unter anderem für Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr sowie Menschenansammlungen gelten, außerdem für Gefängnisse, Industrieanlagen, bestimmte Bundes- und Landesbehörden und für Naturschutzgebiete. Auch für Wohngrundstücke ist ein Flugverbot vorgesehen - es sei denn, der Inhaber oder Bewohner ist ausdrücklich einverstanden.