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Bündnisfall Türkei?

Sven Pöhle7. Oktober 2014

Die Lage an der syrisch-türkischen Grenze wird immer dramatischer. Die Regierung in Ankara droht der Terrormiliz IS mit dem NATO-Bündnisfall. Wann tritt er ein und was beinhaltet er?

Türkische Panzer stehen auf türkischer Seite im Grenzgebiet zu Syrien (Foto: Ozge Elif Kizil / Anadolu Agency)
Bild: picture-alliance/AA/Ozge Elif Kizil

Die NATO versteht sich als Verteidigungsbündnis: Wird ein Mitglied angegriffen, wird dies nach Artikel V des NATO-Vertrags als Angriff auf alle Mitglieder verstanden: "Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Angriffs jede von ihnen der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet." Der ehemalige NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen brachte das Selbstverständnis mit den Worten "Alle für einen, einer für alle" auf den Punkt. Unterhalb dieser Schwelle können die Bündnispartner nach Artikel IV die Lage beraten: "Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist." Tatsächlich ausgerufen wurde der Bündnisfall in der NATO-Historie bisher nur ein einziges Mal: nach den Terroranschlägen von Al-Kaida auf die USA am 11. September 2001.

Dies könnte sich angesichts des Vormarschs der Terrormiliz des selbst ernannten "Islamischen Staates" (IS) in Syrien und im Irak ändern. Denn dieser bedroht gegebenenfalls auch das NATO-Mitglied Türkei. IS-Kämpfer dringen immer weiter in Richtung türkischer Grenze vor: Seit Tagen belagern sie die kurdische Enklave Kobane (arabisch: Ain al-Arab). Sollte es den Dschihadisten gelingen, die Stadt einzunehmen, würden sie einen längeren Streifen entlang der türkisch-syrischen Grenze kontrollieren. Ankara hat den radikalen Islamisten mehrfach mit dem Bündnisfall gedroht, sollten IS-Einheiten türkisches Territorium angreifen.

Problemfall Nummer 1: Mausoleum von Süleyman Shah

Dabei geht es aus türkischer Sicht nicht nur um die Gebiete auf der eigenen Seite der Grenze - zu ihrem Schutz hat die Türkei Tausende Soldaten und Dutzende Panzer an der Grenze zu Syrien stationiert. Zusätzlich unterstützen den Bündnispartner im Rahmen der Operation "Active Fence" auch NATO-Truppen bei der Luftverteidigung, unter ihnen auch Bundeswehrsoldaten. Die Frage nach der Beistandspflicht betrifft möglicherweise auch ein Gebiet, das nicht auf türkischem Boden liegt: Das Mausoleum von Süleyman Shah, dem Großvater des ersten osmanischen Sultans. Das Grab liegt auf einer Halbinsel im Euphrat, rund 30 Kilometer südlich von der Grenzstadt Kobane, die Kämpfer der IS-Terrormiliz seit knapp zwei Wochen belagern. Die Regierung in Ankara betrachtet das Territorium rund um das Mausoleum als türkisches Hoheitsgebiet. Es wird von rund 35 türkischen Soldaten bewacht. Das umlegende Gebiet kontrollieren IS-Kämpfer. Falls diese angreifen, droht die Türkei damit, den NATO-Bündnisfall auszurufen.

Umstritten ist allerdings, ob es sich bei dem Gebiet tatsächlich um türkisches Territorium handelt. Ein Vertrag aus dem Jahr 1921 sichert der Türkei zu, dass das Mausoleum türkisches Eigentum bleiben soll, und erlaubt Ankara, eine Ehrenwache zu unterhalten sowie die türkische Flagge zu setzen. Die NATO hat zu dieser Frage bislang noch keine völkerrechtliche Einschätzung abgegeben. Der neue Generalsekretär, Jens Stoltenberg, sicherte allerdings zu, man werde "die Türkei verteidigen, wenn ihre Sicherheit bedroht sein sollte."

Nordsyrien: Auf einer Halbinsel im Euphrat liegt das Grab von Suleiman ShahBild: CC BY Kenzhigaliyev -SA 3.0

Problemfall Nummer 2: Pufferzone

Unklar ist die rechtliche Lage auch bei einem anderen Szenario: Das türkische Parlament gab zuletzt dem Militär das Mandat, auf syrischem und irakischem Territorium zu operieren, um eine Pufferzone zu errichten. Fraglich ist in diesem Fall, ob Artikel V der NATO-Charta auch dann eintritt, wenn türkisches Militär auf syrischem Gebiet operiert. Der frühere NATO-General und ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr Harald Kujat sagte der Bildzeitung: "Sollten türkische Truppen ohne syrisches Einverständnis und ohne UN-Mandat in Syrien agieren und dabei angegriffen werden, kann das niemals ein Bündnisfall sein."

Unterstützung auch ohne Beistandspflicht?

Sollte der Bündnisfall eintreten, lässt Artikel V der NATO-Charta offen, wie die Mitgliedsstaaten reagieren. Einen Automatismus zum militärischen Eingreifen gibt es nicht. Artikel V legt lediglich fest, dass jeder Verbündete "die Maßnahmen trifft, die er für erforderlich erachtet." Fernab eines möglichen Bündnisfalls kämpfen bereits Truppen einzelner NATO-Staaten gegen den IS: Die NATO-Führungsmacht USA fliegt beispielsweise Angriffe auf IS-Stellungen in Syrien und im Irak. Auch Großbritannien beteiligt sich an den Luftangriffen. Deutschland unterstützt die kurdischen Peschmerga-Kämpfer mit Waffen und Hilfsgütern.

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