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Politik

Abschiebefrist für Messerangreifer verpasst

2. August 2017

Hätte der Angriff in einem Supermarkt verhindert werden können? 2015 sollte Ahmad A. eigentlich nach Norwegen abgeschoben werden. Doch das BAMF stellte den entsprechenden Antrag genau einen Tag zu spät.

Deutschland Hamburg Messerattacke in Supermarkt
Polizei vor dem Tatort, einem EDEKA-Supermarkt Bild: picture-alliance/AA/N. Bayram

Im Fall des palästinensischen Attentäters hat es eine folgenschwere Panne beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegeben, wie eine Sprecherin der Behörde bestätigte. Eigentlich sollte Ahmad A. kurz nach seiner Einreise nach Deutschland im Frühjahr 2015 nach Norwegen abgeschoben werden. Dort hatte der heute 26-Jährige sich erfolglos um Asyl bemüht. Doch nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens hätte er dorthin zurückgeschickt werden können, da das skandinavische Nicht-EU-Land sich diesen Vorschriften ebenfalls unterworfen hat. Das Dublin-System sieht vor, dass das Land für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals registriert wurde.

In Norwegen registriert

Das BAMF nahm im Mai 2015 die Fingerabdrücke des Palästinensers und stellte beim Abgleich mit der Dublin-Datenbank fest, dass er bereits in Norwegen registriert worden war. Daher stellte die Behörde ein Wiederaufnahme-Ersuchen an die zuständigen Stellen in Oslo, und zwar am 14. Juli 2015. Doch die Frist hierfür war am 13. Juli abgelaufen und die norwegischen Behörden weigerten sich, den Mann zurückzunehmen. Damit war Deutschland zuständig.

Die BAMF-Sprecherin erklärte weiter: "Dies geschah in einer Zeit, als bereits eine erhöhte Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland eingetroffen war und das Bundesamt deshalb vor den allgemein bekannten großen Herausforderungen stand."

Nach Ablauf der Frist wurde Ahmad A. nochmals angehört. Dann blieb sein Asylantrag über Monate liegen - aufgrund des massiven Zustroms von Flüchtlingen. Erst eineinhalb Jahre, nachdem der Palästinenser nach Deutschland gekommen war, lehnte das BAMF im November 2016 seinen Antrag ab.

Den deutschen Sicherheitsbehörden war der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene junge Mann als Islamist bekannt, er wurde aber nicht als "Gefährder" eingestuft - also als jemand, dem ein Terrorakt zuzutrauen ist. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen.

IS-Fähnchen im Spind

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung besaß der Messerangreifer auch eine kleine Fahne der Terrormiliz "Islamischer Staat". Diese sei im Flüchtlingsheim-Zimmer des 26-Jährigen gefunden worden, schreibt das Blatt. Das Fähnchen sei an der Innenseite einer Spindtür angebracht gewesen.

Ahmad A. hatte am vergangenen Freitag in einem Supermarkt in Hamburg unvermittelt mit einem Messer auf umstehende Menschen eingestochen. Er tötete einen 50 Jahre alten Mann, sieben Menschen wurden verletzt. Wegen Mordverdachts sitzt er seit dem Wochenende in Untersuchungshaft.

se/jj (dpa, afp) 

 

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