Bangladesch: Kein baldiges Comeback für Hasinas Awami-Liga
18. November 2025
Ein Strafgericht in Bangladesch hat Ex-Premierministerin Sheikh Hasina wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt. Im voll besetzten Saal des sogenannten Internationalen Straftribunals von Bangladesch, kurz ICT, brach Jubel aus, als der vorsitzende Richter das Urteil verkündete.
Hasina war allerdings abwesend. Die 78-Jährige hatte sich geweigert, der Ladung des Tribunals zu folgen, aus Indien zurückzukehren und am Prozess teilzunehmen.
Die Strafkammer befand sie für schuldig, die gewaltsame Niederschlagung des von Studierenden angeführten Aufstands im vergangenen Jahr angeordnet zu haben. Laut UN-Ermittlern könnten bei dem Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Massenproteste bis zu 1.400 Menschen getötet worden sein. "Alle Straftatbestände, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausmachen, sind nachgewiesen", erklärte Richter Golam Mortuza Mozumder in Dhaka. Die ehemalige Regierungschefin wurde in drei Punkten schuldig gesprochen: Anstiftung zum Mord, Mordbefehl und unterlassene Hilfe, die Gräueltaten zu verhindern. "Wir haben beschlossen, ihr nur eine Strafe aufzuerlegen, nämlich die Todesstrafe."
Hasina nennt Urteil "vorgefasstes Ergebnis"
Neben Sheikh Hasina wurde auch der ehemalige Innenminister Asaduzzaman Khan Kamal in Abwesenheit zum Tode verurteilt, nachdem er in vier Punkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen wurde.
Aus ihrem indischen Exil bezeichnete Hasina, die bei dem Prozess von einem staatlich bestellten Anwalt vertreten wurde, das Urteil als "voreingenommen und politisch motiviert". Sie nannte den Schuldspruch ein "im Voraus bestelltes Urteil". Hasina kann noch Berufung einlegen, allerdings nur, wenn sie verhaftet wird oder sich stellt, erklärte ihr Verteidiger Md Amir Hossain.
Das Internationale Straftribunal von Bangladesch wurde 2009 errichtet, um Verbrechen während des Unabhängigkeitskriegs von 1971 gegen Pakistan zu untersuchen. Nun befasst es sich auch mit Sheikh Hasinas Partei, der Awami-Liga (AL). Sowohl Hasina als auch die AL haben das ICT als "Känguru-Gericht" bezeichnet, nachdem es begann, gegen AL-Führer zu ermitteln.
"Es war alles vorbestimmt", sagte Mohammad A. Arafat, ein führendes AL-Mitglied an der Basis, nach dem Todesurteil gegen Hasina im DW-Interview. "Alles war bei der Urteilsverkündung sorgfältig inszeniert."
Lob, Kritik und Zurückhaltung
Die Übergangsregierung um Nobelfriedenspreisträger Muhammad Yunus lobte das Urteil. Yunus erklärte, der Richterspruch zeige, dass niemand, unabhängig von seiner Macht, über dem Gesetz stehe. "Zeugenaussagen belegten, wie tödliche Gewalt, sogar aus Hubschraubern, gegen unbewaffnete Demonstranten eingesetzt wurde", sagte Yunus in einer Erklärung.
Die UN äußerten sich vorsichtiger und nannten das Urteil einen "wichtigen Moment für die Opfer", betonten jedoch, dass die UN nicht "über den Ablauf des Prozesses informiert" worden seien. Sie bedauerten, dass die Todesstrafe verhängt wurde und erklärten, die Todesstrafe "unter allen Umständen" abzulehnen.
Menschenrechtsorganisation Amnesty International ging noch weiter und verurteilte den Prozess als "weder fair noch gerecht". Die Todesstrafe sei zudem eine "ultimativ grausame, erniedrigende und unmenschliche Strafe, die in keinem Justizverfahren Platz hat".
Der in Dhaka ansässige Investigativjournalist David Bergman, der die Arbeit des ICT seit seiner Gründung aus der Nähe verfolgt, glaubt, dass niemand von der Verurteilung überrascht war. "Es gab ausreichende Beweise für Hasina Beteiligung an den Gräueltaten, etwa die abgehörten Gespräche und die Aussagen des Generalinspektors der Polizei. Daher war eine Verurteilung ein plausibles Ergebnis", sagt Bergmann. "Allerdings war das Verfahren in Abwesenheit mit einem schwachen Pflichtverteidiger extrem einseitig. Und die Beweise der Anklage wurden nicht angemessen geprüft."
Indien wird Hasina wohl nicht ausliefern
Nach dem Urteil forderte das bangladeschische Außenministerium Indien erneut auf, beide Verurteilten Hasina und Kamal auszuliefern. Neu-Delhi erklärte lediglich, man nehme das Urteil zur Kenntnis, sei den besten Interessen des bangladeschischen Volkes verpflichtet und werde "konstruktiv zusammenarbeiten", ohne weitere Details zu nennen.
Beobachter halten es für höchst unwahrscheinlich, dass Indien der Auslieferungsforderung nachkommt. "Es war entscheidend, dass eine Rechenschaft sichergestellt wurde, damit das Land vorankommen kann", sagt Rashna Imam, Senior Advocate am Obersten Gerichtshof Bangladeschs, gegenüber DW. Das gelte insbesondere für die Familien der Opfer. "Strategisch gesehen könnte die Verhängung der Todesstrafe jedoch die ohnehin geringe Chance auf Indiens Kooperation bei der Auslieferung Hasinas weiter verringert haben. Man kann aber sicher auch argumentieren, dass Indien unabhängig vom Strafmaß unter den aktuellen geopolitischen Bedingungen kaum zur Auslieferung bereit gewesen wäre."
David Bergman glaubt, dass das Urteil für den Übergangsregierungschef Yunus eine symbolische Bedeutung habe, der Gerechtigkeit für die Opfer des letztjährigen Vorgehens versprochen hatte. "Da Hasina sich jedoch im Ausland befindet und die Strafe nicht vollstreckt werden kann, wird das Urteil aber kaum unmittelbare Auswirkungen haben. Unklar ist jedoch, wie es die zukünftige Haltung gegenüber der Awami-Liga beeinflussen wird."
Kein AL-Comeback
Bangladesch plant in der ersten Februarhälfte 2026 die Parlamentswahlen. Die Übergangsregierung hatte kürzlich alle Aktivitäten der Awami-Liga unterbunden und erklärt, die AL von der "offiziellen Liste der registrierten Parteien" der Wahlkommission gestrichen zu haben. Die Awami-Liga hatte das politische Leben in Bangladesch jahrzehntelang dominiert.
Da die Partei von der bevorstehenden Wahl ausgeschlossen ist und ihre Führung entweder in den Untergrund gegangen ist oder im Gefängnis sitzt, seien ihre Aussichten auf ein politisches Comeback düster. "Der Ausschluss von Tätern massiver Menschenrechtsverletzungen und potenzieller Verbrechen gegen die Menschlichkeit von den Wahlen ist wichtig, um diese nicht zu delegitimieren", sagt Jasmin Lorch, Senior Researcher am Deutschen Institut für Entwicklung und Nachhaltigkeit (IDOS), gegenüber DW. "Allerdings hat die AL tiefe historische Wurzeln und genießt weiterhin Unterstützung in großen Teilen der Bevölkerung. Ein vollständiges Verbot der Partei dürfte daher wenig hilfreich sein."
"Die AL wäre gut beraten, ihre Führung durch Personen zu ersetzen, die nicht in das Vorgehen 2024 verwickelt waren, und sich öffentlich für die Menschenrechtsverletzungen sowohl im Sommer 2024 als auch während ihrer gesamten Amtszeit zu entschuldigen", sagt Expertin Lorch. "Das Problem ist jedoch, dass die AL sehr dynastisch und hierarchisch geprägt ist, was eine Reform der Partei äußerst schwierig macht."
Aus dem Englischen adaptiert von Florian Weigand